DStGB: Beschränkung der PKW-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen ein falsches Signal
ID: 1103649
Beschränkung der geplanten PKW-Maut auf Autobahnen und Bundestraßen
für den falschen Ansatz. In Grenzbereichen wird dies zu massiven
Ausweichverhalten mit Staus und Umweltbelastungen führen, weil die
ausländischen Pendler zur Mautvermeidung kommunale Straßen und
Landesstraßen nutzen werden", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr.
Gerd Landsberg heute in Berlin.
Dieser Vermeidungseffekt ist bekannt. Gerade deshalb hat der Bund
in der Vergangenheit die Autobahnmaut insbesondere auf parallel
laufenden Bundesstraßen ausgedehnt. Wir brauchen eine flächendeckende
PKW-Maut, die mittelfristig auch nicht nur als Vignette erhoben
werden sollte. Notwendig ist eine Benutzungsgebühr, die die
Schadstoffklasse, die gefahrenen Kilometer, Zeit und Ort
berücksichtigt. Wer unbedingt in der Rushhour eine Straße benutzen
will, sollte dafür mehr bezahlen als zur Nachtzeit oder auf wenig
befahrenen Strecken im ländlichen Raum. Nur so können wir die immer
weiter zunehmenden Verkehrsströme entzerren, Staus und
Umweltbelastungen reduzieren. Gerade die Kommunen mit dem größten
Straßennetz von über 500.000 Kilometern brauchen dringend zusätzliche
Mittel, um den Verfall der Straßeninfrastruktur aufzuhalten. Dem
trägt eine Beschränkung keine Rechnung.
Pressekontakt:
Kontakt:
Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.09.2014 - 09:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1103649
Anzahl Zeichen: 1641
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Kommune
Diese Pressemitteilung wurde bisher 199 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"DStGB: Beschränkung der PKW-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen ein falsches Signal"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutscher Städte- u. Gemeindebund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).