Verleger: EU-Kommission soll Googles Vergleichs-Vorschlag ablehnen und EU-Kartellrecht konsequent du

Verleger: EU-Kommission soll Googles Vergleichs-Vorschlag ablehnen und EU-Kartellrecht konsequent durchsetzen / BDZV und VDZ fordern Ende der Bevorzugung eigener Angebote durch Google

ID: 1103712
(ots) - (Wettbewerbsverfahren bei der Europäischen
Kommission in Sachen Google - AT.39.740)

Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) fordern die Europäische
Kommission nachdrücklich auf, Googles drittes Paket an
Verpflichtungszusagen (Vergleichsvorschlag) im laufenden
Wettbewerbsverfahren zurückzuweisen. Der Vergleichsvorschlag würde
Googles missbräuchliche Bevorzugung eigener Dienste nicht beenden,
sondern diesen Missbrauch des Quasi-Suchmonopols sogar formal
bestätigen. Er sei in keiner Weise geeignet, einen freien Wettbewerb,
Innovation und Verbraucherschutz wiederherzustellen.

Die deutschen Zeitschriften- und Zeitungsverleger nehmen mit
großer Sorge Erwägungen der Kommission zur Kenntnis, das Verfahren
gegen Googles Marktverhalten mit einem Vergleich zu beenden - trotz
eindeutiger Sachlage und entgegen aller Warnungen von Seiten der
Verbraucher und Unternehmen in ganz Europa. Diese haben immer wieder
darauf hingewiesen, dass der vorgeschlagene Vergleich nicht in der
Lage ist, die schwerwiegenden wettbewerbsrechtlichen Bedenken
auszuräumen, die die Kommission zuvor selbst identifiziert hatte.

BDZV-Präsident Helmut Heinen sagt hierzu: "Unverfälschter und
fairer Wettbewerb im digitalen Sektor sind unabdingbares Erfordernis
für einen freien und unabhängigen Pressesektor und damit einer freien
und demokratischen Grundordnung in Deutschland und Europa. Der
derzeitige Vergleichsvorschlag hätte hingegen den gegenteiligen
Effekt und würde Googles missbräuchliche Selbstbevorzugung letztlich
legalisieren. Die Kommission muss ihre besonderen Kompetenzen als
Wettbewerbsbehörde entschlossen wahrnehmen und den
Vergleichsvorschlag ablehnen. Es ist an der Zeit, das europäische
Wettbewerbsrecht zur Anwendung zu bringen und dieses


wettbewerbswidrige Verhalten zu beenden, das den digitalen Sektor in
Europa zum Nachteil von Verbrauchern und Unternehmen ausbremst."

Der Präsident des VDZ, Prof. Dr. Hubert Burda, warnt: "Sollte die
Europäische Kommission Googles Vorschlag akzeptieren, wäre dies der
Freibrief für Google, seine Marktmacht weiter zu missbrauchen. 'Fair
Search' ist eine wesentliche Voraussetzung für die florierende und
pluralistische Entwicklung des europäischen Medien- und
Technologiesektors. Der Vergleichsvorschlag hingegen ist das
Gegenteil von 'Fair Search'."

Im Namen des spanischen Zeitungsverlegerverbands AEDE äußert sich
Luis Enríquez, Consejero Delegado von VOCENTO: "Dieses Verfahren ist
ein Meilenstein für die künftige Entwicklung des digitalen Sektors in
Europa. Ich vertraue darauf, dass die Kommission die Anwendung
gleicher Such- und Anzeigekriterien verlangt und der missbräuchlichen
Verwendung verlegerischer Inhalte ein Ende setzt."

Die Beschwerdeführer VDZ, BDZV und AEDE, unterstützt von einer
breiten Mehrheit europäischer Verleger, kritisieren Google aufs
Schärfste für den dritten Vergleichsvorschlag, der, wie die
Vorschläge zuvor, keine ernstzunehmende Lösung anbietet. VDZ, BDZV
und AEDE haben inzwischen ihre Auffassung im Zuge der Erwiderung auf
das Abweisungsschreiben der Kommission förmlich dargelegt.

Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Joaquín Almunia,
hatte im Mai 2014 bekannt gegeben, das Verfahren nach der Sommerpause
mit einer Entscheidung des Kollegiums der Kommission zu einem
Abschluss bringen zu wollen. Es liegt daher am Kollegium, den
Vergleichsvorschlag abzulehnen und das Verfahren dem nächsten
Kollegium zu überlassen, das im November zusammentreten wird.

Weitere Informationen zu den Bedenken deutscher Zeitungs- und
Zeitschriftenverleger zu Googles Vergleichsvorschlag finden Sie hier
www.bdzv.de.

Die Dokumente:

- Publishers Response on Third Set of Commitments (englisch)
- BDZV/VDZ-Hintergrundpapier zum Marktmissbrauchsverfahren
- Executive Summary Press Publishers Concerns (deutsch)



Pressekontakt:
Helmut Verdenhalven
Leiter Medienpolitik
verdenhalven@bdzv.de
+49 30 72 62 98 203

Dr. Christoph Fiedler
Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik
c.fiedler@vdz.de
+49 30 72 62 98 120

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Datum: 04.09.2014 - 10:40 Uhr
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Kategorie:

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