Wölbern-Fonds Holland 52: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Wölbern-Fonds Holland 52: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

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Wölbern-Fonds Holland 52: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Woelbern-Invest.html Der nächste Holland-Fonds von Wölbern Invest steht vor der Pleite. Das AG Hamburg hat am 2. September das vorläufige Insolvenzverfahren über den Wölbern-Fonds Holland 52 eröffnet (Az.: 67c IN 399/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nun geht es scheinbar Schlag auf Schlag bei den kriselnden geschlossenen Immobilienfonds von Wölbern Invest. Wie das "fondstelegramm" meldet, hat das Amtsgericht Hamburg über den Wölbern-Fonds Holland 52 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nach den Holland-Fonds 54, 55 und 56 ist es innerhalb weniger Wochen bereits der vierte Holland-Fonds von Wölbern, der Insolvenzantrag gestellt hat.

Wirklich überraschend kommt der Insolvenzantrag für den Wölbern-Fonds Holland 52 nicht. Der Fonds hatte schon längere Zeit mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Zudem läuft der Mietvertrag für die Immobilie in Kürze aus. Offenbar ist es nicht gelungen, den Vertrag zu verlängern oder einen neuen Mieter zu finden. Für die Anleger kann die drohende Insolvenz den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten.

Die betroffenen Anleger können sich aber auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren.

Denn erfahrungsgemäß wurde im Beratungsgespräch nicht umfassend über die Risiken geschlossener Immobilienfonds aufgeklärt. Zu diesen Risiken zählen u.a. Turbulenzen auf dem Immobilienmarkt, schwankende Mieteinnahmen oder Leerstände, Wechselkursverluste und am Ende der mögliche Totalverlust des investierten Geldes. Diese Risiken belegen, dass die Investition in den Wölbern-Fonds Holland 52 keineswegs eine sichere Kapitalanlage war. Dennoch wurde sie erfahrungsgemäß auch betont sicherheitsorientierten Anlegern empfohlen.



Die Anleger hätten jedoch nicht nur über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen, sondern auch über die Vermittlungsprovisionen der Bank. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann.

Das Verschweigen der Kick-Backs kann ebenso den Anspruch auf Schadensersatz auslösen wie eine unzureichende Risikoaufklärung.

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Datum: 05.09.2014 - 09:35 Uhr
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