HKI: Umweltbundesamt und Herstellerverbände fordern Austausch älterer Öfe

HKI: Umweltbundesamt und Herstellerverbände fordern Austausch älterer Öfen

ID: 1104285

Fortschritte in der Gerätetechnik steigern den Wirkungsgrad



Neue Feuerstätten senken Schadstoffausstoß um bis zu 85 ProzentNeue Feuerstätten senken Schadstoffausstoß um bis zu 85 Prozent

(firmenpresse) - Frankfurt am Main. - Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. sowie die EFA Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e.V. unterstützen die Forderung des Umweltbundesamtes, ältere Feuerstätten - hierzu zählen unter anderem Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine - bald auszutauschen, um die Schadstoffbelastung, insbesondere durch Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO), zu reduzieren.

Aufgrund der 1.BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) müssen bereits Ende 2014 alle privaten Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1975 (Datum auf dem Typschild) erfolgte, entweder mit einem Staubfilter ausgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht erfüllen. Darüber hinaus gelten folgende Fristen:

Typprüfung des Ofens von 1975 bis einschließlich 1984: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2017;

Typprüfung von 1985 bis einschließlich 1994: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2020;

Typprüfung von 1995 bis zum 21. März 2010: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2024.

Die beiden Herstellerverbände empfehlen jedoch - unabhängig von den jeweiligen Fristen - ältere Geräte bereits jetzt oder zeitnah auszutauschen, da sie den größten Teil der Emissionen verursachen und überdies unwirtschaftlich sind. Denn die Verbrennungstechnik hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte erzielt. So benötigt ein moderner Kaminofen deutlich weniger Brennstoff als seine Vorgänger aus den 70er und 80er Jahren. Zudem wurde der Emissionsausstoß um bis zu 85 Prozent gesenkt.

Letztlich spielt aber auch die richtige Handhabung für den emissionsarmen Betrieb eine wichtige Rolle. So dürfen generell nur unbehandeltes, trockenes Holz mit einer Restfeuchte von unter 25 Prozent sowie andere in der Bedienungsanleitung des Herstellers genannte Brennstoffe verfeuert werden. Abfälle und behandeltes Holz hingegen darf nicht verbrannt werden.



Um ganz sicher zu gehen, dass technisch alles in Ordnung ist, sollte man darüber hinaus vor Beginn der Heizperiode seinen Ofen von einem Fachbetrieb inspizieren und warten lassen. Dann kann das Kaminfeuer auch weiterhin lodern und für angenehme Wärme sorgen.

Mehr unter www.hki-online.de, www.ratgeber-ofen.de und www.efa-europe.com.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. vertritt die Interessen der Hersteller von Großküchengeräten sowie häuslicher Heiz- und Kochgeräte. Beide Herstellergruppen sind in separaten Fachverbänden organisiert, die sich in gerätespezifische Fachabteilungen untergliedern. Zurzeit vertrauen rund 150 Mitglieder den Leistungen des Verbandes.



PresseKontakt / Agentur:

Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
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Datum: 05.09.2014 - 10:10 Uhr
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Frankfurt am Main


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