Webinar: Wie man in Minuten auf Seite 1 bei Google kommt
ID: 1104470
Kostenfreies Webinar mit Volker Geyer und Thomas Issler

(firmenpresse) - Jedes Unternehmen möchte in der organischen Suche auf Seite 1 bei Google sein. Volker Geyer und Thomas Issler zeigen in einem ca. 30-minütigen Webinar wie man dies mit einem komplett neu erstellten Text innerhalb weniger Minuten schafft. Sie zeigen dies nicht auf vorbereiteten Folien, sondern live im Internet. Es handelt sich dabei um keinen Trick und nicht um Zauberei, sondern um das "gewusst wie". Und das Beste: Jeder kann das!
Das ist der Webinar-Ablauf:
- Thomas Issler zeigt einige einleitende Folien
- Volker Geyer stellt einen Text live online
- Volker Geyer und Thomas Issler besuchen Google und prüfen live das Resultat
Die Zielgruppen sind:
Handwerker, Geschäftsführer von Handwerksbetrieben, Mitarbeiter Marketing und Verkauf
Weitere Informationen, die Termine und Anmeldung gibt es unter:
http://internet-marketing-im-handwerk.de/webinar/
Copyright: @ Daniel Baldus
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Internet-Marketing im Handwerk ist ein gemeinsames Projekt des Internet-Marketing Profis Thomas Issler und Malermeister Volker Geyer, der 70% seines Umsatzes über das Internet erzielt. Gemeinsam haben sie eine Strategie zur Vermarktung von Handwerk Leistungen über das Internet geschaffen.
0711-Netz
Thomas Issler
Parlerstr. 4
70192 Stuttgart
info(at)0711-netz.de
0711-2591718
http://www.0711-netz.de
Datum: 05.09.2014 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1104470
Anzahl Zeichen: 1061
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Thomas Issler
Stadt:
Stuttgart
Telefon: 0711-2591718
Kategorie:
Sonstiges
Diese Pressemitteilung wurde bisher 213 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Webinar: Wie man in Minuten auf Seite 1 bei Google kommt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Internet-Marketing im Handwerk (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).