Lebensversicherungsfonds: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prü

Lebensversicherungsfonds: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen

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Lebensversicherungsfonds: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Lebensversicherungsfonds.html Lebensversicherungsfonds erfreuten sich bei Anlegern besonders zwischen 2002 und 2009 großer Beliebtheit. Da sie aber sehr spekulativ sind, erlebten viele Anleger eine Enttäuschung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Lebensversicherungsfonds sind im Grunde ein Geschäft mit "gebrauchten" Lebensversicherungen. Dabei werden in der Regel auf dem Zweitmarkt, vornehmlich in Deutschland, Großbritannien oder den USA, die Policen von Lebensversicherungen aufgekauft. Der Preis ist meist etwas höher als der Rückkaufswert, den der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung zahlen würde. Außerdem bleibt der Verkäufer weiter versichert. Bei seinem Tod erhält die Fondsgesellschaft, die die Prämien bis zum Versicherungsfall weiterzahlt, die Ablaufleistung, also die fällige Versicherungssumme.

Dieses Modell ist nicht nur hoch spekulativ, sondern auch ethisch durchaus bedenklich. Denn die Erfolgsaussichten sind maßgeblich mit der Lebenserwartung des Versicherungsnehmers verbunden. Anders gesagt: Je älter dieser wird, umso schlechter ist in der Regel das Geschäft. Zudem kann die Lebenserwartung natürlich nur geschätzt werden. Darüber hinaus wurden viele Lebensversicherungsfonds als sogenannte Blind-Pools aufgelegt, bei denen der Anleger nicht weiß, in welche Policen er investiert. Außerdem sind besonders bei englischen und amerikanischen Fonds steuerliche Besonderheiten zu beachten.

Als im Zuge der großen Finanzkrise auch viele Lebensversicherungsfonds massive wirtschaftliche Probleme bekamen, wurden viele Anleger von ihrer Kapitalanlage, die häufig als sicher und renditestark angepriesen wurde, enttäuscht. Die Ausschüttungen blieben hinter den prospektierten Erwartungen zurück oder aus. Allerdings hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch über den spekulativen Charakter und über die Funktionsweise ihrer Anlage aufgeklärt und über die Risiken, die letztlich bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen, umfassend informiert werden müssen.



Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können in der Regel Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Zur Überprüfung und Durchsetzung der Forderungen können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Da bei einigen Fonds bereits die Verjährung der Ansprüche drohen könnte, sollten Anleger möglichst umgehend handeln und rechtlichen Rat einholen.

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Datum: 09.09.2014 - 09:30 Uhr
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