Medienfonds: Schadensersatzansprüche der Anleger

Medienfonds: Schadensersatzansprüche der Anleger

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Medienfonds: Schadensersatzansprüche der Anleger



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Medienfonds.html Der Erfolg eines Kinofilms oder Fernsehproduktion ist für den Laien kaum abschätzbar. Das machte für Anleger die Investition in Medienfonds riskant. Zumal die Steuervorteile gestrichen wurden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Medienfonds zählen zu den geschlossenen Fonds. Anleger können sich direkt als Kommanditist oder über einen Treuhänder an Filmen oder Fernsehproduktionen beteiligen und partizipierten von den Einspielergebnissen. Das erschien nicht nur ausgesprochenen Kinofans attraktiv. Zumal durch eine steuerliche Sonderregelung in Deutschland im ersten Jahr bis zu 100 Prozent der Beteiligung steuerlich geltend gemacht werden konnten.

Doch als der Gesetzgeber diesen Steuervorteil 2005 kappte, gab es für viele Anleger ein böses Erwachen, da der Fiskus sie zu Steuernachzahlungen aufforderte. Auch gerieten Medienfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden.

Für die Anleger erwies sich die Beteiligung an Medienfonds oft genug als Flop. Die erwarteten Einspielergebnisse konnten nicht erreicht werden und durch den Wegfall der Steuervorteile wurde die Kapitalanlage erst recht unattraktiv. Ganz abgesehen von den Steuernachforderungen durch das Finanzamt.

Betroffene Anleger haben allerdings die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Der Schadensersatzanspruch kann möglicherweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn Medienfonds sind spekulative Geldanlagen und wesentlich von dem Erfolg des Films abhängig. Dieser kann von einem Laien aber nur schwer eingeschätzt werden. Auch Wechselkursschwankungen können die Wirtschaftlichkeit des Fonds belasten. Am Ende kann für den Anleger der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Daher hätte er über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen.



Erfahrungsgemäß ist dies oft nicht geschehen. Ebenso wurden häufig die sogenannten Kick-Backs verschwiegen. Dabei handelt es sich um Provisionen, die für die Vermittlung der Fondsanteile gezahlt werden. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese offengelegt werden.

Anlegern, die mit Steuernachzahlungen konfrontiert sind, kann ein Urteil des Finanzgerichts München Hoffnung machen (Az.: 1 K 2603/II). In einem Musterverfahren hatte das Finanzgericht Anfang des Jahres entschieden, dass die Steuervorteile beim Hannover Leasing Filmfonds "Lord oft he Rings, Episode II" rechtmäßig waren und vom Finanzamt anerkannt werden müssen.

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Datum: 10.09.2014 - 11:05 Uhr
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