Planungssicherheit für HARTING Technologiegruppe
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Erweiterung Rahden nimmt weitere wichtige Hürde / Konsens mit allen Trägern öffentlicher Belange
Die übergeordneten Arbeiten zur Schaffung des Planungsrechts für die HARTING Erweiterung am Standort Rahden wurden nun abgeschlossen. Die Bezirksregierung in Detmold hatte das Verfahren zur Änderung des Regionalplans seit Juni 2013 durchgeführt. Dieses Verfahren konnte im Konsens mit allen Trägern öffentlicher Belange abgeschlossen werden. Der Regionalrat als verantwortlicher Träger der Regionalplanung im Regierungsbezirk Detmold hatte die Aufstellung im Mai 2014 im Einvernehmen beschlossen.
Die Landesplanungsbehörde in Düsseldorf veröffentlichte Ende August 2014 die Genehmigung dieser Änderung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW. Damit ist die Änderung rechtskräftig.
Auf dieser rechtlichen Grundlage hat die Bezirksregierung am vergangenen Donnerstag (4. September 2014) der Stadt Rahden in einem weiteren Verfahrensschritt ihre regionalplanerische Zustimmung zu den Inhalten der beabsichtigten Bauleitplanungsänderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplans gegeben.
Für die Stadt Rahden und vor allem für die HARTING Technologiegruppe besteht damit Planungssicherheit. Beide können die nächsten Maßnahmen für die Zukunft des HARTING Standortes Rahden vorbereiten.
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Datum: 10.09.2014 - 10:37 Uhr
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