Maßregelvollzug Stadtroda: Neue Einzelheiten rücken Rolle des Sozialministeriums Thüringen in den Fokus / Vorgaben des Sozialministeriums entscheiden über Personalbesetzung
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Belegschaft an das Sozialministerium Thüringens werden neue Umstände
bekannt. So liegen dem Ministerium bereits seit einem halben Jahr
sowohl ein Stellenplan als auch ein Budgetantrag zur Genehmigung vor.
Bis heute fehlen aber die Bewilligungen. Auch für das längst
abgelaufene 2013 hatte der Freistaat das Budget erst im Juni des
Folgejahres bewilligt, nicht jedoch den dringend benötigten
Stellenplan.
Damit ist die aktuelle Personalbesetzung Folge der Politik des
Sozialministeriums. Neben Budget und Stellenplan fehlt auch eine
Vereinbarung über die Höhe des Unterbringungskostensatzes 2014. Zwar
gibt es mit dem vom Land beauftragten Verhandlungsführers eine
Einigung, die Zustimmung des Ministeriums steht aber seit längerem
aus.
Der Freistaat Thüringen will den zuletzt im Jahr 2013 genehmigten
Satz um beinahe ein Drittel absenken. Zudem soll diese Absenkung
rückwirkend ab Jahresbeginn gelten. Als Konsequenz ist es praktisch
unmöglich, freiwerdende Stellen neu zu besetzten. Im Ergebnis führen
die Entscheidungen des Freistaats Thüringen zwangsläufig zu einem
Stellenabbau im Maßregelvollzug Stadtroda.
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Datum: 12.09.2014 - 15:01 Uhr
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