Wer darf wann an welchen Heizöltank?

Wer darf wann an welchen Heizöltank?

ID: 1107973

Fachbetriebspflicht wird bundesweit angeglichen



Foto: Fotolia (No. 5112)Foto: Fotolia (No. 5112)

(firmenpresse) - sup.- Wenn es um den Schutz unserer Gewässer geht, wird die Kompetenz von Profis benötigt. Deshalb ist es beispielsweise gesetzlich geregelt, welche Arbeiten an Heizöltanks nur von Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen. So soll verhindert werden, dass etwa aus unsachgemäß installierten Tanks Öl austreten kann und das Grundwasser gefährdet. Allerdings fallen die Details dieser Regelungen bisher je nach Bundesland unterschiedlich aus. Die vom Bundeskabinett bereits verabschiedete "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) wird künftig die einzelnen Landesverordnungen ersetzen und für eine bundesweite Angleichung der Vorschriften sorgen. Die Fachbetriebspflicht gilt dann einheitlich in ganz Deutschland für Heizöltanks ab einem Volumen von 1.000 Litern, sobald es um die Errichtung, die Instandsetzung, die Reinigung von innen oder die Stilllegung geht. Das Reinigen an frei zugänglichen Stellen oder Maßnahmen zur Instandhaltung gelten dagegen nicht als sicherheitsrelevante Arbeiten und dürfen auch von Nichtfachbetrieben übernommen werden.

Eine weitere verantwortungsvolle Tätigkeit am Heizöltank kann jedoch von der Fachbetriebspflicht nach Paragraph 45 der AwSV nicht erfasst werden: die regelmäßige Befüllung durch den Brennstoffhändler. Denn dabei kommt es nicht nur auf den Umgang mit dem Kundentank an, sondern ebenso auf die Handhabung der Liefertechnik am Tankfahrzeug. Um auch hier ausschließlich auf professionelle Sachkenntnis setzen zu können, sollte stets ein Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) ausgewählt werden. Dann ist gewährleistet, dass die Fachkompetenz und der aktuelle Schulungsstand des Lieferpersonals kontinuierlich überprüft werden (www.guetezeichen-energiehandel.de). Erfahrene Auslieferer kennen nicht nur alle Vorsichtsmaßnahmen, um Schäden durch überlaufendes Öl zu vermeiden. Sie stehen beispielsweise auch zur Verfügung, wenn ein Kunde Beratungsbedarf hinsichtlich der richtigen Brennstoffeigenschaften für seine Heiztechnik hat. Bei den Prüfterminen für das RAL-Gütezeichen geht es aber nicht nur um die Qualifikation der Mitarbeiter. Auch die Produktgüte des Heizöls, die Zuverlässigkeit der Abrechnungen, die Messeinrichtungen an den Fahrzeugen sowie die Eichstempel der Zähler werden kontrolliert.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird die Zusendung eines Belegexemplars erbeten.



PresseKontakt / Agentur:

Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
redaktion(at)supress-redaktion.de
0211/555548
http://www.supress-redaktion.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Heizungsanlage mit Wartungsvertrag Heizung heißt heute Hightech
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.09.2014 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1107973
Anzahl Zeichen: 2624

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ilona Kruchen
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211/555548

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 448 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wer darf wann an welchen Heizöltank?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Supress (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Gentechnik vorurteilsfrei betrachten ...

sup.- Für viele Menschen ist Gentechnik ein Reizwort. Vor allem mit der Biologie der Landwirtschaft identifiziert, wird sie von zwei Drittel der Deutschen abgelehnt. In der Medizin spielen dagegen gentechnische Methoden von der Diagnose über die Pr ...

Irreführung statt Aufklärung ...

sup.- Foodwatch fordert einmal mehr die verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Nutri-Score. In der aktuellen Kritik der Essens-Ideologen an der Ernährungsstrategie der Bundesregierung, die sie als wohlklingendes, aber folgenloses Pap ...

Lebensmittel-Werbeverbote verfassungsrechtlich fraglich ...

sup.- Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geplanten Werbeverbote stehen jetzt auch unter verfassungsrechtlichen Aspekten auf dem Prüfstand. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich mit dem b ...

Alle Meldungen von Supress


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z