Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Reiserecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Reiserecht

ID: 111053

Austausch eines Reiseteilnehmers rechtens



(firmenpresse) - Erlaubt ein Reiseveranstalter auch gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr nicht, dass ein Teilnehmer der gebuchten Reise durch einen anderen ersetzt wird, darf die Reise abgesagt werden - gegen Rückzahlung des Reisepreises. Die D.A.S. wies auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Leipzig hin. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Veranstalters sind laut Gericht unbeachtlich.
Amtsgericht Leipzig, Az. 109 C 6537/06


Hintergrundinformation:
Kein ungewöhnlicher Vorgang: Mehrere Personen - etwa eine Familie - buchen zusammen eine Pauschalreise. Vor der Abreise erkrankt ein Teilnehmer. Statt des Erkrankten möchte nun eine andere Person an der Reise teilnehmen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, § 651b, ist hier eindeutig: "Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt." Dies darf der Veranstalter nur verweigern, wenn es besondere Gründe gibt, beispielsweise bei einem Tauchurlaub, der spezielle Eigenschaften voraussetzt, oder wenn Gesetze oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Fall: Ein Ehepaar hatte eine Reise nach Ägypten gebucht. Fünf Tage vor der Abreise erkrankte der Ehemann. Seine Gattin ließ die Sehnsucht nach Kamelen und Pyramiden dennoch nicht los - sie wollte nun mit ihrer Freundin verreisen. Das Reisebüro kassierte eine Umbuchungsgebühr und sah den Fall als erledigt an. Der Reiseveranstalter legte sich jedoch quer: Ein Namenswechsel sei laut Geschäftsbedingungen unzulässig. Die Ehefrau blieb nun auch zu Hause - und nutze ihren Urlaub für eine Klage. Das Urteil: Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung entschied das Amtsgericht, dass der Veranstalter den Reisepreis komplett zurückerstatten müsse. Würde rechtzeitig vor der Abreise für einen reiseunfähigen, erkrankten Urlauber eine Ersatzperson angemeldet, dürfe deren Teilnahme nicht abgelehnt werden. Finde die Reise wegen einer solchen Ablehnung nicht statt, sei der Reisepreis zurückzuerstatten.


Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 29.11.2006, Az. 109 C 6537/06

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR.

Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de






Leseranfragen:




PresseKontakt / Agentur:

HartzCommunication GmbH
Sybille von Hartz
Farchanterstr. 62
81377
München
info(at)hartzcommunication.de
0899984610
http://www.hartzcommunication.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Mit assona rundum sicher von London bis Amsterdam
	40 Jahre Woodstock: Alles zum Thema bei buch.de
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.08.2009 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 111053
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Freizeitindustrie


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 266 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Reiserecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z