Vollstreckung ausländischer Urteile: Recht über die Grenzen hinweg durchsetzen
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Vollstreckung ausländischer Urteile: Rechtüber die Grenzen hinweg durchsetzen

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Vollstreckung-auslaendischer-Urteile.html An den Staatsgrenzen endet die Gerichtsgewalt. Das erschwert die Durchsetzung der Forderungen gegen ausländische Schuldner. Dennoch kann den Gläubigern zu ihrem Recht verholfen werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Welt ist kleiner geworden. Viele geschäftliche Beziehungen sind grenzüberschreitend. Doch selbst wenn Schlagbäume an den Staatsgrenzen immer mehr verschwinden, endet doch die gerichtliche Hoheit genau hier. Das bedeutet jedoch nicht, dass Forderungen gegen ausländische Schuldner nicht durchgesetzt werden können und umgekehrt. Allerdings sind dabei unterschiedliche Regelungen zu beachten.
In Deutschland werden die Urteile ausländischer Gerichte zwar grundsätzlich anerkannt, das bedeutet aber nicht, dass sie auch die gleichen Rechtsfolgen entfalten wie es ein entsprechendes deutsches Urteil getan hätte. Für die Vollstreckung des Urteils muss zunächst geprüft werden, ob die entsprechenden Voraussetzungen in Deutschland überhaupt gegeben sind. Dafür ist in vielen Fällen eine Vollstreckbarerklärung in einem Exequaturverfahren notwendig. Darunter ist ein Verfahren zur Zulassung ausländischer Vollstreckungstitel oder Schiedssprüche zur Zwangsvollstreckung zu verstehen. Erst nachdem die Vollstreckbarkeit des ausländischen Urteils geprüft wurde, kann es zur Zwangsvollstreckung kommen.
Um für Rechtssicherheit zu sorgen, unterhält Deutschland daher mit den meisten Ländern zwischenstaatliche Abkommen. Dabei muss wiederum differenziert werden, ob es sich um einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union handelt oder nicht. Innerhalb der EU gibt es verschiedene Verordnungen, die die Durchsetzbarkeit der Urteile erleichtern sollen. Die bilateralen Abkommen mit Staaten außerhalb der EU sind einem stetigen Wandel unterworfen.
Zur Durchsetzung ausländischer Urteile ist es daher erforderlich, stets über die sich wandelnden Abkommen im Bilde zu sein und über ein hohes Maß an Kompetenz bei der Durchsetzung bzw. Abwehr grenzüberschreitender Forderungen zu verfügen. Auch innerhalb der Europäischen Union werden ab 2015 Änderungen zur Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile erwartet. Rechtsanwälte mit großer Erfahrung bei der Durchsetzung und Abwehr grenzüberschreitender Forderungen sind daher die richtigen Ansprechpartner, um sein Recht durchzusetzen. Idealerweise kooperieren sie mit Kanzleien im Ausland, so dass die Urteile deutscher Gerichte auch im Ausland leichter durchgesetzt werden können.
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Datum: 22.09.2014 - 11:15 Uhr
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