Keine Minderung bei falscher Wohnflächenangabe durch den Makler

Keine Minderung bei falscher Wohnflächenangabe durch den Makler

ID: 1111263

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts München, AG München, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 424 C 10773/13 -.



(firmenpresse) - Die Ausgangslage:

Wenn der Vermieter im Mietvertrag fälschlicherweise eine zu große Wohnfläche angibt, kann der Mieter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einer Abweichung von mehr als 10 % die Miete mindern. Im vorliegenden Fall war eine solche Angabe allerdings nicht im Mietvertrag enthalten, sondern in dem ursprünglichen Inserat des Maklers.

Die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München:

Allein die Angaben eines Maklers, dass die Wohnung mindestens die in seinem Inserat ausgewiesene Größe aufweise und wahrscheinlich sogar noch größer sei, ist keine der Vermieterseite zurechenbare Äußerung im Rahmen der Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit.

Der Mieter darf sich auf eine solche Angabe alleine nicht verlassen. Er muss weitere Ermittlungen zur Wohnfläche unternehmen oder dafür sorgen, dass eine Vereinbarung hierüber in den Mietvertrag kommt. Wenn eine solche Vereinbarung nicht in den Mietvertrag kommt, ist es gerade ein Indiz dafür, dass der Vermieter keine Vereinbarung über die Wohnfläche wollte. Der Mieter, der für das Zu-Stande-Kommen einer entsprechenden Vereinbarung beweispflichtig ist, wird diesen daher regelmäßig schuldig bleiben.
Anders könnte die Sachlage allenfalls dann zu bewerten sein, wenn der Mieter konkrete mögliche zusätzliche Vereinbarungen mit dem Vermieter über die Beschaffenheit beweisen kann.

Das Amtsgericht München grenzt insofern deutlich vom Kaufrecht ab: Anders als im Kaufrecht (vgl. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB) führen die Angaben in einem Inserat oder einem Prospekt grundsätzlich nicht dazu, dass diese Angaben ohne Weiteres Vertragsgegenstand werden (AG München, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 424 C 10773/13 -, juris).

Fachanwaltstipp Vermieter:

Wenn Sie keine sicheren Informationen zur tatsächlichen Wohnfläche haben, sollten Sie hierzu nichts in den Mietvertrag aufnehmen. Sie sind nicht verpflichtet, im Mietvertrag die Wohnfläche anzugeben. Vorsicht vor der unkontrollierten Verwendung von Bauzeichnungen. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, muss die Wohnung nachmessen.



Fachanwaltstipp Mieter:

Prüfen Sie den Mietvertrag. Enthält dieser Angaben zur Mietfläche und weicht die tatsächliche Mietfläche um mehr als 10 % davon ab, haben Sie ein entsprechendes Minderungsrecht. Beispiel: die Wohnung kostet 1000 EUR netto kalt monatlich und soll nach dem Mietvertrag 100 m² haben. Tatsächlich hat die Wohnung 90 m². Die Mietminderung beträgt (mindestens) 100 EUR. Auch wenn im Mietvertrag die Flächenangabe mit "ca." oder "ungefähr" bezeichnet ist: das Wohnungsrecht besteht trotzdem.

3.9.2014

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  Der Mindestlohn ist da - was muss ich als Arbeitgeber beachten? (Serie ? Teil 5) Schimmelpilz nach Einbau dichtschließender Fenster: zum Minderungsrecht des Mieters
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.09.2014 - 14:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1111263
Anzahl Zeichen: 3544

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 584 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine Minderung bei falscher Wohnflächenangabe durch den Makler"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung? ...
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A

Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko

Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be


Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm


Der Mindestlohn ist da - was muss ich als Arbeitgeber beachten? (Serie ? Teil 5) ...
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für

Orange Business Services stellt weltweite Lokalisierungsservices für Machine to Machine SIM-Karten vor ...
Eschborn, 22. September 2014 - Unternehmen können zwischen einer schlüsselfertigen Version der Lösung auf dem Orange Business Services M2M Web-Portal (hier ist die SIM-Karten Lokalisierungsschnittstelle inklusive) oder einer API- (Schnittstellen-) Option, die in die eigene

BauImmo Niederrhein: Eine perfekte Präsentationsplattform für lokale Handwerksbetriebe ...
Kompetenz, Vertrauenswürdigkeit, die richtige Chemie und Referenzen sind Faktoren, die immer wichtiger werden für Handwerksbetriebe bei der Gewinnung neuer Kunden. Am leichtesten gelingt es, Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit nach außen zu tragen, wenn man direkt

Milesi Asset Management AG übernimmt Kundenstamm ...
Die Schweizer Anlageberatung und Vermögensverwaltung Milesi Asset Management AG (http://www.milesi-asset.ch) aus Basel übernimmt zum 1. Januar 2015 die Kunden der Vermögensverwaltung Ramseier + Partner AG in Bern. Aufgrund der neu bevorstehenden Regulierungen haben sich


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z