Future Business KG aA (FuBus): Neue Hoffnung für Genussrechte-Gläubiger

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Future Business KG aA (FuBus): Neue Hoffnung für Genussrechte-Gläubiger



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Future-Business-KGaA-FuBus.html Die Genussrechte-Gläubiger der insolventen Future Business KG aA (FuBus) können sich neue Hoffnung machen. Wie der Insolvenzverwalter mitteilte, werden ihre Forderungen nicht nachrangig behandelt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Anlage-Skandal rund um die insolvente Infinus-Mutter Future Business KG aA (FuBus) hatten die Genussrechte-Gläubiger bislang besonders schlechte Karten, da ihre Forderungen als nachrangig galten, d.h. zuerst würden im Insolvenzverfahren die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient. Hier hat es jedoch eine erfreuliche Wendung gegeben. Wie der Insolvenzverwalter jetzt mitteilte, sind die Forderungen der Genussrechte-Gläubiger nicht als nachrangig anzusehen.

Daher werden die betroffenen Anleger am 8. Oktober 2014 zur Gläubigerversammlung in die Messe Dresden eingeladen. Die Forderungen zur Insolvenztabelle sind erst nach diesem Termin anzumelden. Auf der Tagesordnung steht bei der Gläubigerversammlung u.a. auch die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger. Diese ist jedoch nicht zwingend. Die Anleger können sich auch gegen einen gemeinsamen Vertreter entscheiden, um ihre Forderungen durchzusetzen.

Zur Unterstützung im Insolvenzverfahren, zum Beispiel bei der Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle, können sich die geschädigten Anleger auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt ihrer Wahl wenden. Dieser begleitet sie nicht nur im Insolvenzverfahren, sondern kann auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Dies kann unter Umständen ohnehin der erfolgversprechendere Weg sein. Denn auch wenn die Genussrechte nicht als nachrangig behandelt werden, ist doch offen, wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird. Die Anleger werden sich voraussichtlich auf finanzielle Verluste einstellen müssen.



Ansprüche auf Schadensersatz können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. In Betracht kommt beispielswiese eine fehlerhafte Anlageberatung, bei der nicht ordnungsgemäß über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt wurde. Zudem können auch die Angaben im Verkaufsprospekt überprüft werden. Sollten diese falsch, unvollständig oder irreführend sein, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche können auch schon während des laufenden Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden.

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Datum: 24.09.2014 - 10:05 Uhr
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