Schreck nach den Herbstferien: Richtig geparkt und trotzdem abgeschleppt

Schreck nach den Herbstferien: Richtig geparkt und trotzdem abgeschleppt

ID: 1112648

R+V24: Mehr Durchblick im Straßenverkehr



(firmenpresse) - Wiesbaden, 24 September 2014. Das Auto ordnungsgemäß am Straßenrand abgestellt und ab in den Urlaub: Das ist kein Problem, meinen vier von zehn Autofahrern laut einer repräsentativen Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24. Umso größer ist die Überraschung, wenn das Fahrzeug bei der Rückkehr aus den Herbstferien abgeschleppt wurde. "Es können jederzeit befristete Halteverbote, z. B. für Bauarbeiten oder einen Umzug, eingerichtet werden", so Andreas Tepe von R+V24. "So ein Halteverbot wird durch mobile Verkehrszeichen mindestens drei Tage vorher angekündigt."

Ein temporäres Halteverbot kann Langzeitparkern schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Zwar gilt in der Regel eine Vorlauffrist von mindestens drei Tagen, um Autofahrer über ein vorübergehendes Verbot in Kenntnis zu setzen. Doch wer länger abwesend ist, bemerkt davon nichts. Die Folge: Das Auto wird abgeschleppt, in den meisten Fällen muss der Halter die Kosten für Abschleppen und Aufbewahrung des Fahrzeuges tragen. "Sicherheitshalber sollten Autofahrer zweimal wöchentlich nach dem Auto schauen und prüfen, ob es noch korrekt geparkt ist", sagt R+V24-Experte Andreas Tepe. "Wer das aufgrund einer Reise oder Krankheit nicht selbst tun kann, sollte Verwandte oder Freunde darum bitten."

Unterschied bei kürzerer Parkdauer
Wird ein Halteverbot kurzfristig eingerichtet, also die 3-Tages-Frist nicht eingehalten, muss der Halter die Abschleppkosten unter Umständen nicht zahlen. Erst wenn die Verkehrszeichen 3 Tage vorher aufgestellt waren, gilt: Der Fahrer hätte sich rechtzeitig informieren müssen, ob aus seinem Parkplatz eine Halteverbotszone wurde.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.



PresseKontakt / Agentur:

R+V24 c/o Arts & Others
Sabine Künzel
Schaberweg 23
61348 Bad Homburg
s.kuenzel(at)arts-others.de
06172 9022-129
http://www.arts-others.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Brennstoffzellen in Serie herstellen Die Zukunft der Grafikproduktion beginnt heute - mit dem Ricoh Pro VC60000
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 24.09.2014 - 15:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1112648
Anzahl Zeichen: 1838

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Tepe
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 0611 533-6834

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 418 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schreck nach den Herbstferien: Richtig geparkt und trotzdem abgeschleppt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

R+V24 (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

R+V24: Unfall beim Rückwärtsfahren - wer hat Schuld? ...

Wiesbaden, 13. November 2019. Rückwärtsgang einlegen und raus aus der Parklücke - doch was ist, wenn jetzt ein Unfall geschieht? Was die meisten Autofahrer nicht wissen: Wenn es im Rückwärtsgang kracht, bekommt der Rückwärtsfahrer in den meist ...

Unfall beim Rückwärtsfahren: Wer hat Schuld? ...

Rückwärtsgang einlegen und raus aus der Parklücke - doch was ist, wenn jetzt ein Unfall geschieht? Was die meisten Autofahrer nicht wissen: Wenn es im Rückwärtsgang kracht, bekommt der Rückwärtsfahrer in den meisten Fällen mindestens eine ...

Alle Meldungen von R+V24


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z