Körperschaftssteuer optimieren
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Körperschaftssteuer optimieren
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Koerperschaftssteuer.html Die Körperschaftssteuer ist eine Art Einkommenssteuer für juristische Personen wie z.B. Kapitalgesellschaften. Bei der Besteuerung werden daher zum Teil Regeln des Einkommensteuerrechts angewandt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Körperschaftssteuer (KSt) besteuert das Einkommen der Körperschaft. Die Körperschaftssteuer ist eine Ertragssteuer. Das bedeutet, dass der im Veranlagungszeitraum erzielte Ertrag oder der Gewinn einer Körperschaft die Grundlage zur Bemessung bildet. Seit dem 1. Januar 2008 gilt ein Steuersatz von 15 Prozent. Der Veranlagungszeitraum ist regelmäßig das Kalenderjahr.
Der Körperschaftssteuer unterliegen nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern auch andere juristische Personen wie Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Dabei ist zwischen der unbeschränkten Steuerpflicht und der beschränkten Steuerpflicht zu unterscheiden. Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen in der Regel Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen, die ihren Sitz oder die Geschäftsleitung in Deutschland haben. Die Körperschaftssteuerpflicht erstreckt sich dabei auf sämtliche Einnahmen.
Die inländischen Einkünfte von Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen, die weder ihren Sitz noch die Geschäftsleitung in Deutschland haben, unterliegen hingegen der beschränkten Steuerpflicht. Dabei sind jedoch die Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen. Völlig von der Körperschaftssteuer befreit können zum Beispiel staatliche Unternehmen, politische Parteien oder gemeinnützige Vereinigungen sein.
Ausnahmen gibt es zudem bei Unternehmenskonzernen. Hier können unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen die Tochterunternehmen gemeinsam mit der Muttergesellschaft veranlagt werden, so dass nur eine Körperschaftssteuererklärung abgegeben werden muss.
Darüber hinaus müssen bei der Erklärung der Körperschaftsteuer noch weitere Aspekte wie verdeckte Gewinnausschüttungen, verdeckte Einlagen, nicht abziehbare Aufwendungen, Zuwendungen oder mögliche Freibeträge berücksichtigt werden. Freibeträge kommen insbesondere für landwirtschaftliche Genossenschaften oder Vereine in Frage.
Die Körperschaftssteuer ist eine Gemeinschaftssteuer. Das heißt, die zu entrichtenden Steuern stehen Bund und Ländern gemeinschaftlich zu. Die gesetzliche Grundlage für die Körperschaftssteuer ist das Körperschaftssteuergesetz (KstG).
Die Körperschaftssteuer ist eine komplexe Materie, die für den Laien nur schwer durchschaubar ist. Daher ist es ratsam von Beginn an im Steuerrecht versierte Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuziehen, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden und die Steuererklärung zu optimieren.
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Datum: 25.09.2014 - 11:15 Uhr
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