Was sind die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls?
ID: 1113740
Ein Interview von Toni Ivanov mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck: Damit das Vorliegen eines Arbeitsunfalls überhaupt in Betracht gezogen werden kann, muss ein Unfall vorliegen. Gem. § 3 I SGB VII sind Unfälle zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Eine freiwillige Einwirkung auf den Verunfallten schließt den Unfall aus.
Toni Ivanov: Und wann ist der "bloße" Unfall als Arbeitsunfall zu qualifizieren?
Fachanwalt Bredereck: Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass sich der Begriff "Arbeitsunfall" lediglich auf die Unfälle bezieht, die Beschäftigte während der Arbeitszeit erleiden. Tatsächlich liegt aber ein Arbeitsunfall dann vor, wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet.
Unter den Versicherungsschutz fallen auch die Toilettengänge, der Weg zur Kantine und der Hinweg zu der versicherten Tätigkeit sowie der Rückweg. Voraussetzung für das Vorliegen eines sogenannten Wegeunfalls ist jedoch die Auswahl eines direkten, sinnvollen Weges zur Arbeitsstelle. Eine Unterbrechung oder ein Umweg schließt den Wegeunfall aus.
Toni Ivanov: Heißt das, dass sämtliche Unglücke, die am Arbeitsplatz passieren, als Arbeitsunfall zu kategorisieren sind?
Fachanwalt Bredereck: Nein. Die versicherte Tätigkeit muss für den Unfall ursächlich gewesen sein, wobei die ausgeübte Tätigkeit bei wertender Betrachtung dem versicherten Tätigkeitsbereich zuzurechnen sein muss. Neben der zeitlichen und räumlichen Nähe zum Betrieb wird daher vorausgesetzt, dass die Handlung, bei der das Unfallereignis eintritt, bestimmt war, objektiv betrieblichen Zwecken zu dienen. Nicht als Arbeitsunfall zu werten ist daher das Verunfallen bei der privaten Nutzung von betriebseigenen Geräten. Im umgekehrten Fall ist ein Arbeitsunfall anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer während seiner versicherten Tätigkeit ein kurzes Privattelefonat führt. Der innere Zusammenhang entfällt jedoch bei der sogenannten selbstgeschaffenen Gefahr, die nur dann relevant ist, wenn ihr betriebsfremde Motive zugrunde liegen, also wenn die betriebsbedingten Umstände keine wesentliche Ursache mehr für den Unfall darstellen.
Toni Ivanov: Was soll ich machen, wenn ich einen Arbeitsunfall erleide?
Fachanwalt Bredereck: Im Falle eines zur Arbeitsunfähigkeit führenden Arbeitsunfalls unterliegt der Arbeitnehmer einer Meldepflicht. Damit er seine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber behält, muss er seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich seinem Arbeitgeber melden, wobei diese Meldung bei einer zu erwartenden Dauer von mehr als drei Tagen in Form einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgen muss.
Toni Ivanov: Und bekomme ich dann eine Entschädigung?
Fachanwalt Bredereck: Wird ein Arbeitsunfall anerkannt, so hat der betroffene Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er mindestens vier Wochen ununterbrochen im Arbeitsverhältnis steht. Der Umfang des Anspruchs orientiert sich regelmäßig am eingetretenen Schaden. Sein Ziel ist, den Zustand wiederherzustellen, der vor dem Unfallereignis vorlag. Die Lohnfortzahlung obliegt für eine Dauer von sechs Wochen dem Arbeitgeber, der in diesem Zeitraum das volle Arbeitsentgelt zahlen muss. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, so wird die Zahlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, die allerdings nur 70 % des Arbeitslohns für maximal 78 Wochen auszahlen.
13.09.2014
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.comWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 26.09.2014 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1113740
Anzahl Zeichen: 4258
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Sonstiges
Diese Pressemitteilung wurde bisher 498 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Was sind die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be
Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm
NORRES Schlauchfinder präsentiert sich als mobile Web-App ...
NORRES Schlauchtechnik präsentiert in seinem Jubiläumsjahr einen eigenen, mobilen Schlauchfinder mit einer nagelneuen Web-App. Das Ziel: jederzeit an jedem Ort genau den Schlauch zu finden, der zu dem gewünschten Anwendungszweck passt. Die Web-App ist einfach und unkompliz
Wer entscheidet im Ernstfall? ...
Jeder kann plötzlich und unabhängig vom Alter in eine Situation kommen, in der andere für ihn entscheiden müssen. Die Frage, wer dann im Ernstfall die Angelegenheiten für einen regelt, kann mitunter zu Streitereien in der Familie und schlimmsten Fall zur
Famulatur Psychiatrie am Klinikum am Weissenhof - eine gesellschaftlich relevante Arbeit ...
"Wir freuen uns immer über Studierende, die bei einer Famulatur Psychiatrie Teil unseres Teams werden wollen", sagt Personaldirektor Roland Kuttner vom Klinikum am Weissenhof und fügt hinzu: "Und wer ein Praktisches Jahr bei uns macht, hat danach besonders gute Chanc
Concentrated know-how for automated battery production ...
From production of the contacts as mixed composition to the finished battery pack: On the international trade fair for battery and energy storing technologies "World of Energy Solutions - Battery+Storage" (6 to 8-October in Stuttgart/Germany - Hall 2, booth B18) KUKA Systems GmbH and Reis




