Mehr als 60 % aller Widerrufserklärungen in Darlehensverträgen fehlerhaft
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Untersuchung der Kanzlei deckt sich mit Auswertungen vonVerbraucherzentralen
Die Auswertungen der Frankfurter Rechtsanwaltsgesellschaft decken sich im Wesentlichen mit denen von Verbraucherzentralen, die sogar von noch höheren Fehlerquoten berichten. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Matthias Schröder, weist daraufhin, dass seine Untersuchung nicht repräsentativ ist, da sich viele Bankkunden erst an einen Anwalt wenden, nachdem sie selbst schon laienhaft eine Vorprüfung unternommen haben, um sich bei positivem Prüfungsausgang bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche helfen zu lassen. Dennoch zeigte sich der Spezialist für Bankrecht von den absoluten Zahlen überrascht: "wir haben sehr strenge Prüfungskriterien angelegt und nur Fehler gewertet, die auf Basis der aktuellen Rechtsprechung eindeutig zum Widerruf berechtigen", so Schröder.
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Datum: 29.09.2014 - 15:20 Uhr
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Ansprechpartner: Matthias Schröder
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
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