Die „Pille danach“ vor der Rezepthürde

Die „Pille danach“ vor der Rezepthürde

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In 28 europäischen Ländern ist die „Pille danach“ frei in der Apotheke erhältlich. Politik, Kirche und Medizin in Deutschland diskutieren über die Freigabe. Der Ärztliche Direktor des SRH Wald-Klinikums Gera beleuchtet die Debatte aus fachlicher Sicht.



(firmenpresse) - Gera, 29. September 2014
Von Hoffnungsträger bis Mordinstrument – die „Pille danach“ hat viele Namen. Seit sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anfang des Jahres für die Aufhebung der Rezeptpflicht ausgesprochen hat, prallen unterschiedliche Meinungen aufeinander.
PD Dr. Walter Groß, Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtsmedizin am SRH Wald-Klinikum Gera:

„Ich halte die Freigabe der `Pille danach` für problematisch. Die Beratung von einem Mediziner in aller Ruhe ist nicht vergleichbar mit einer kurzen Unterweisung in der Apotheke. Meine Bedenken sind, dass mit dem Medikament zu sorglos umgegangen wird. Es ist ein Notfallmedikament und nicht zur ständigen Anwendung gedacht.“

Das Bundesgesundheitsministerium will an der Verschreibungspflicht festhalten. Mögliche Nebenwirkungen sind ein Grund, um über die Rezeptpflicht nachzudenken. Nicht bei jedem treten sie auf, aber die Pille beeinflusst den Hormonhaushalt erheblich, so Groß. Es kann zu Beschwerden wie Übelkeit oder Kopfschmerzen kommen und das Risiko steigt, dass sich ein Blutgerinnsel bildet, das ein Blutgefäß verstopft (Thrombose). Manche Patientinnen haben nach der Einnahme mit seelischen Problemen zu kämpfen.

Befürworter der Rezeptfreigabe argumentieren, dass Frauen so schneller geholfen werden könne. Die „Pille danach“ müsse spätestens 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden, der Weg über den Arzt verzögere die Einnahme unnötig. Außerdem sei die Absprache mit dem Arzt eine emotionale Hürde und schränke die Selbstbestimmung der Frau ein.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt eine Freigabe der „Pille danach“. Sie kam bereits 2010 zu der Einschätzung, dass das Medikament von Frauen und Mädchen auch ohne ärztliche Beratung und Rezept ohne größeres Risiko eingenommen werden könne. Viele Regierungen folgten diesem Votum: in 28 europäischen Ländern gibt es die „Pille danach“ mittlerweile ohne Rezept. Polen, Italien und Deutschland halten an der Rezeptpflicht fest.


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Die SRH ist ein führender Anbieter von Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen. Sie betreibt bundesweit private Hochschulen, Bildungszentren, Schulen und Krankenhäuser. Vorstandsvorsitzender ist Prof. Klaus Hekking. Mit 10.000 Mitarbeitenden betreut die SRH mehr als eine halbe Million Bildungskunden und Patienten im Jahr und erwirtschaftet einen Umsatz von 700 Mio. Euro. Der Unternehmensverbund steht im Eigentum der SRH Holding, einer gemeinnützigen Stiftung mit Sitz in Heidelberg. Ziel der SRH ist es, die Lebensqualität und die Lebenschancen ihrer Kunden zu verbessern.



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Datum: 29.09.2014 - 15:24 Uhr
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