EU-Richtlinie zur sauberen Mobilität tritt in Kraft: Alle Mitgliedsstaaten müssen Infrastruktur für Erdgas als Kraftstoff aufbauen
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Erdgas in Europa. Am vergangenen Dienstag trat die neue EU-Richtlinie
in Kraft, welche den Ausbau eines alternativen Tankstellennetzes in
Europa fordert. Nun sind die Mitgliedsstaaten gefordert, bis 2016
nationale Ziele zu definieren und verbindlich festzuhalten. Dabei
geht es unter anderem um den Bau von Erdgas- und LNG-Zapfsäulen sowie
um eine transparente Preisauszeichnung an den Tankstellen. "Wir
begrüßen die Richtlinie außerordentlich und erwarten eine schnelle
Umsetzung auf nationaler Ebene", sagt Dr. Timm Kehler,
Geschäftsführer der erdgas mobil GmbH. "Vor allem bei der
Preistransparenz besteht Handlungsbedarf, damit Autofahrer die
verschiedenen Kraftstoffpreise auf einen Blick vergleichen können und
den Preisvorteil von Erdgas sofort erkennen."
Mit der "Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für
alternative Kraftstoffe" [COM (2013) 17] will die EU die Abhängigkeit
des Verkehrssektors von Erdöl reduzieren und den Schadstoffausstoß
drosseln. Daher konzentriert sie sich auf besonders schadstoffarme
Kraftstoffe und teilt neben Strom auch komprimiertem Erdgas (CNG) und
verflüssigtem Erdgas (LNG) eine Schlüsselrolle zu. Die
EU-Mitgliedsstaaten sind nun verpflichtet, eine Mindestinfrastruktur
aufzubauen sowie eine allgemeine Strategie zur besseren Unterstützung
sowie Vermarktung alternativer Kraftstoffe im Transportsektor zu
entwickeln, die bis 2016 konkret definiert und präsentiert werden
müssen. Zudem müssen gemeinsame Standards festgelegt und für die
Verbraucher klare Preis- und Kraftstoffinformationen verfügbar sein.
Insbesondere im Schwerlastverkehr bietet sich ein Umstieg von
Diesel auf LNG an, da es sich um eine ausgereifte Technik handelt,
die dem etablierten Dieselantrieb in Nichts nachsteht. Laut
EU-Richtlinie soll bis 2025 entlang wichtiger europäischer
Verkehrsrouten ein LNG-Tankstellennetz entstehen, welches einen
Güterverkehr auf LNG-Basis möglich macht. Dazu wird ein Abstand von
400 Kilometern zwischen zwei LNG-Zapfsäulen empfohlen. Die
Infrastruktur für CNG soll ebenfalls bis 2025 ausgebaut werden. Hier
wird ein Abstand von 150 Kilometern empfohlen, um die
Kraftstoffversorgung mit Erdgas und Bio-Erdgas europaweit
flächendeckend zu gewährleisten.
"Durch die EU-Richtlinie muss sich die Bundesregierung nun noch
stärker mit dem kompletten Spektrum alternativer Kraftstoffe
auseinandersetzen", ist Kehler überzeugt. Damit sei auch der
Zeitpunkt gekommen, das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, die
Steuerermäßigung nach 2018 zu verlängern, einzulösen. "Die
Verabschiedung der Richtlinie in Brüssel ist ein klares Signal für
Berlin, jetzt die Steuerermäßigung für Erdgas und Bio-Erdgas als
Kraftstoff über 2018 hinaus fortzuführen. Deutschland läuft sonst
Gefahr, sich gegen den europäischen Trend hin zu mehr Erdgasmobilität
zu stellen. Es gibt keinen Grund mehr, die Umsetzung des
Koalitionsvertrags hinauszuschieben", so Kehler abschließend. Dies
ist wichtig, damit umweltschonende Mobilität weiterhin wirtschaftlich
attraktiv bleibt und die Investitionssicherheit für alle Marktpartner
gesichert ist.
Über erdgas mobil:
erdgas mobil ist eine Initiative führender Unternehmen der
deutschen Gaswirtschaft, um Erdgas und Bio-Erdgas als Kraftstoff
stärker auf dem Markt zu etablieren. Der an mittlerweile rund 900
Tankstellen in Deutschland erhältliche alternative Kraftstoff hat vor
allem durch die Beimischung von Bio-Erdgas das Potenzial, langfristig
einen bedeutenden Beitrag zur Verringerung von Emissionen im
Straßenverkehr - insbesondere von CO2, Lärm, Stickoxiden und
Feinstaub - zu leisten. So werden beispielsweise bei einer
20-prozentigen Bio-Erdgas-Beimischung gegenüber einem Benziner rund
39 Prozent CO2 eingespart. Der Preis für den alternativen Kraftstoff
liegt durchschnittlich rund 50 Prozent unter dem für Benzin,
gegenüber Diesel können 30 Prozent gespart werden.
Druckfähiges Bildmaterial und weitere Informationen unter
www.erdgas-mobil.de.
Pressekontakt:
Katja Waldor, Projektleitung PR/Online
erdgas mobil GmbH
Neustädtische Kirchstraße 8
D-10117 Berlin
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Datum: 01.10.2014 - 10:29 Uhr
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