Weitere Insolvenz in Infinus-Unternehmensgruppe
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Wie es scheint, ist ein weiteres Unternehmen der Infinus-Unternehmensgruppe, nach einer erneuten Razzia durch die Staatsanwaltschaft Dresden in den Geschäftsräumen des Finanzdienstleisters, wegen Zahl
Bei besagter Razzia konnte die Staatsanwaltschaft wohl erneut Geldmittel sicherstellen, insbesondere indem Konten gesperrt wurden. Außerdem konnten scheinbar drei Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Ziel der Razzia war wohl die Sicherung von Vermögenswerten, welches hier allem Anschein nach erreicht werden konnte.
Dadurch, dass das Unternehmen nunmehr über nahezu kein kurzfristig verfügbares Vermögen verfügt, war es vonnöten einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Somit ist nun das 18. Unternehmen der Infinus-Gruppe insolvent.
Vorläufer Insolvenzverwalter ist der Rechtsanwalt Bruno Kübler, der vom Amtsgericht bestellt wurde. Er verwaltet schon mehrere Infinus-Unternehmen. Bereits im November vergangenen Jahres war es zu einer Razzia gekommen in deren Folge 17 Unternehmen Insolvenzantrag gestellt haben.
Dazu war es überhaupt erst gekommen, weil den Managern der Betrug mittels eines Schneeballsystems vorgeworfen wird. Bei einem Schneeballsystem können die Forderungen von alten Anlegern nur durch die Einzahlungen neuer Anleger beglichen werden, sodass für die "Letzten" nichts übrig bleibt. Außerdem sollen tausende Anleger einem Betrug zum Opfer gefallen sein, indem sie auf die anscheinend geschönten Bilanzen vertrauten.
Insgesamt sind wie es scheint um die 25 000 Anleger von dem Anlage-Skandal betroffen, die ihrerseits rund 400 Millionen Euro Kapital zur Verfügung gestellt haben. Aufgrund der vielen Insolvenzen der Infinus-Unternehmen könnte die Zahl mittlerweile jedoch auch höher liegen.
Mittlerweile sind die Ermittler der Staatsanwaltschaft aufgrund der vorliegenden Unterlagen nahezu davon überzeugt, dass die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut 58 Millionen Euro Provisionen erhalten hat und zwar durch betrügerische Geschäfte mit anderen Unternehmen der Infinus-Gruppe.
Anlegern ist zu raten, etwaige bestehende Ansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, da dieser helfen kann, die Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Jedenfalls sollten Anleger nicht tatenlos zusehen, insbesondere im Falle einer Insolvenz ist Handeln gefragt.
Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher rechtsanwaltlich beraten lassen. Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.
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Datum: 01.10.2014 - 12:30 Uhr
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