Bei Kapitalanlage muss auch über Risiken informiert werden
ID: 1116400
Mit Urteil vom 15.04.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg, dass eine Bank, wenn sie Kapitalanlagen mit Risiken anbietet, nicht nur die Vorteile betonen darf (AZ.: 3 U 2124/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte(firmenpresse) - NOETHE LEGAL Rechtsanwälte (http://noethelegal.com/rechtsberatung/bank-und-kapitalmarktrecht/anlegerschutz/) , Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich informiert:
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und er hat vom OLG Recht bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das OLG führte aus, aus dem Wertpapierhandelsgesetz ergibt sich, dass die Produktinformationen eindeutig und ausgewogen sein müssen, das heißt, die Nachteile oder Risiken einer Kapitalanlage müssen im gleichen Umfang dargestellt werden wie die Vorteile. Insbesondere sei es nicht ausreichend, wenn bei einem Angebot der Anlage im Internet nur die Vorteile genannt werden und im Übrigen auf andere Dokumente, beispielsweise den Emissionsprospekt, verwiesen werde, selbst wenn diese dort verlinkt seien. Das gelte selbst dann, wenn in den verlinkten Dokumenten in ausreichendem Umfang über die Risiken informiert werde.
Vorliegend bot die Beklagte wohl auf ihrer Internetseite Genussscheine eines niedersächsischen Solarparks an. Sie hob scheinbar zwei Vorteile der Kapitalanlage konkret hervor, namentlich die hohe Verzinsung in Höhe von 5,65% pro Jahr und die "Projektsicherheiten im Rang nach der fremdfinanzierenden Bank", welche der Solarparkbetreiber zugunsten der Kapitalanleger stellt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband machte geltend, die Risiken der Anlage seien nur sehr knapp und allgemein dargestellt worden. Dadurch würde für potenzielle Anleger nicht deutlich, dass die besagten Genussscheine nicht der Einlagensicherung unterliegen, d.h. bei einer Insolvenz des Solarparks das Risiko des Totalverlustes der Kapitalanlage droht. Auch werde nicht deutlich, dass nachrangige Sicherheiten bei einer hohen Fremdfinanzierung letztlich von geringem Wert sind. In Bezug auf die Verzinsung der Kapitalanlage werde weiter nicht darauf hingewiesen, dass Kursverluste in Betracht kommen, wenn das Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt steigt. Hinzu kommt, dass dem Kapitalanleger nicht erklärt wird, was genau mit "Projektsicherheiten" tatsächlich gemeint ist.
Anlegern ist zu raten, etwaige bestehende Ansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, da dieser helfen kann, die Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Jedenfalls sollten Anleger nicht tatenlos zusehen, insbesondere im Falle einer Insolvenz ist Handeln gefragt.
Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher rechtsanwaltlich beraten lassen. Sie erwartet an unseren Standorten (http://noethelegal.com/standorte/) in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
anleger
anlegerschutz
bank
und-kapitalmarktrecht
bankrecht
noethe-legal
noethe-legal-rechtsanw-228
lte
rechtsanwalt
schadensersatzanspruch
wirtschaftskanzlei
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte versteht sich als sowohl national als auch international ausgerichtete Kanzlei mit dem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
Tobias Nöthe
In der Sürst 3
53111 Bonn
info(at)noethelegal.com
+49 (0) 228 52279640
http://noethelegal.com
Datum: 02.10.2014 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1116400
Anzahl Zeichen: 3070
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Nöthe
Stadt:
Bonn
Telefon: +49 (0) 228 52279640
Kategorie:
Sonstiges
Diese Pressemitteilung wurde bisher 401 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bei Kapitalanlage muss auch über Risiken informiert werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus: Vorliegend wurde zwischen den Vertragsparteien ein notarieller Kaufvertrag über ein Grundstück mit einem neu errichteten Einfamilienhaus geschlossen.
OLG Hamm: Schadenersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung bei geschlossenen Fonds ...
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus: Nach Auffassung des OLG reicht es nicht, wenn in den "Kundeninformationen für Wertpapiergeschäfte" allgemeine Angaben gemacht werden, um den
Santa Pamina der MPC Santa P-Schiffe 2 in Seenot? ...
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich informiert: Nachdem bereits Ende 2013 für zwei der Santa P-Schiffe Insolvenzantrag gestellt wurde, trifft es nun wohl die Santa Pamina. In den Schifffonds MPC Santa P-Schiffe soll
Weitere Mitteilungen von NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
Eventrückblick SDL Expert Day 2014 ...
Am 16. September fand der SDL Expert Day 2014 in der Experimentierlandschaft phaeno in Wolfsburg statt. Namhafte Unternehmen der Automobilbranche, die die Lösungen von SDL bereits nutzen, gaben den rund 50 Fachbesuchern spannende Einblicke. SDL rundete die Veranstaltung mit einem Update zu
Spitzenplatz in der Champions League der Weine ...
(Mynewsdesk) Goldmedaillen bei Mundus Vini und Mondial des Pinots für das Weingut Villa Heynburg Für seinen herausragenden 2011er Spätburgunder Réserve wurde das badische Weingut Villa Heynburg aus dem Achertal bei den international renommierten Weinwettbewerben Mondial
Zukunft der Pflege - wird die Würde des Menschen antastbar? ...
"Es gilt, dem Leben nicht nur Jahre, sondern den Jahren Leben zu geben." Dieses Zitat der ehemaligen Bundesministerin Ursula Lehr, die als Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen auch eine der Keynote-Speaker bei der Eröffnung der Berliner Pflegekonf
Dem Fehlerteufel Paroli bieten ...
Gründlich gelesen, und doch ist es passiert: Der Fehler auf der Titelseite des Messekatalogs blieb unbemerkt - bis zum Druck. Wer lernen möchte, Tipp- und Rechtschreibfehler sicher aufzuspüren, hat ab Oktober wieder Gelegenheit dazu. Von Kiel bis Wien und Züric




