Verzicht auf Privilegien der PKV kann sich auszahlen

Verzicht auf Privilegien der PKV kann sich auszahlen

ID: 111699

private-krankenversicherung.de berichtet über Stellschrauben für die Monatsprämie



(firmenpresse) - Der Dschungel der Versicherungstarife ist dicht und der maßgeschneiderte Tarif nur schwer gefunden. Zusätzliche Regelungen des Gesetzgebers kommen hinzu. Für Mitglieder der privaten Krankenversicherung kann es dennoch lohnenswert sein, eigeninitiativ nach Einsparpotentialen zu suchen. Das Internetportal www.private-krankenversicherung.de gibt Tipps, wie privat Versicherte die monatliche Prämie reduzieren können.

Im Gegensatz zu den gesetzlich Versicherten, können privat Versicherte aus einem umfangreicheren Leistungskatalog wählen und damit auch Einsparpotenziale ausschöpfen. Zunächst sollten Versicherte darüber nachdenken, welche Privilegien der Privaten Krankenversicherung (PKV) ihnen wichtig sind. Viele werden feststellen, dass sie zugunsten einer niedrigeren Prämie auf die eine oder andere Annehmlichkeit verzichten können. So kann der Versicherte die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer aus seinem Vertrag streichen. Um dadurch keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, ist eine persönliche Beratung (www.private-krankenversicherung.de/beratung/) durch einen Experten der privaten Krankenversicherungen empfehlenswert.

Durch einen bestimmten Selbstbehalt lässt sich die monatliche Prämie weiter senken. Von einer prozentualen Beteiligung ist jedoch abzuraten, da sie schwer kalkulierbar ist. Stattdessen sollte ein fixer Betrag vereinbart werden. Bei Angestellten sind etwa 300 Euro realistisch. Selbständige sollten mit einem Selbstbehalt von bis zu 800 Euro kalkulieren.

Eine weitere Alternative ist der Wechsel in den Basistarif. Bei Menschen bis 65 Jahren übersteigt er den Höchstbetrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht. Ältere Versicherte zahlen maximal 150 Prozent des GKV-Tarifs. Anspruch auf den Basistarif haben alle Versicherten, die ab dem 55. Lebensjahr hilfsbedürftig im Sinne des Grundsicherungsrechts werden. Auch wer aufgrund von Erwerbsunfähigkeit vorzeitig Rente bezieht, kann in den Basistarif wechseln. Rentner, die freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind, sollten sich zudem nicht die Zuschüsse der Deutschen Rentenversicherung entgehen lassen. Informationen über die Zuschüsse der Rentenversicherung können Interessierte auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung nachlesen. Prinzipiell bezuschusst der Bund die Pensionäre in Höhe des halben Beitrags, der sich nach Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes auf den Zahlbetrag der Rente ergibt.



Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/tipps/hoeher-und-niedriger-versichern-was-duerfen-sie-und-was-darf-die-assekuranz/33961.html
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Datum: 20.08.2009 - 10:21 Uhr
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