Steuerstrafrecht: Hohe Strafen bei Steuerhinterziehung
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Steuerstrafrecht: Hohe Strafen bei Steuerhinterziehung

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Steuerstrafrecht.html Das deutsche Steuerrecht ist komplex und stetig im Wandel. Daher kann es schnell passieren, sich auch unbewusst der Steuerhinterziehung schuldig zu machen. Die Folge können drastische Strafen sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterziehung ist ein schwerer Straftatbestand und wird schon lange nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen. Entsprechend rigoros wird gegen Steuersünder vorgegangen und nach Steuerstraftaten gefahndet. Dabei kann es vorkommen, dass sich die beschuldigten Steuersünder ihrem Vergehen gar nicht bewusst sind, sondern lediglich aus Unkenntnis gegen bestimmte, sich häufig wandelnde Vorschriften der Abgabenordnung (AO) verstoßen haben. Allerdings schützt Unwissenheit auch in diesen Fällen nicht vor Strafe. Bei Steuerhinterziehung muss mit hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen gerechnet werden.
Um erst gar nicht in den Verdacht der Steuerhinterziehung zu geraten, ist es - auch gerade für Gewerbetreibende - ratsam, sich von Beginn an von im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern beraten und vertreten zu lassen. Denn die Steuerfahndung hat verschiedene Möglichkeiten, von steuerrechtlich relevanten Verstößen in Kenntnis gesetzt zu werden. Das kann u.a. durch Betriebsprüfungen, Kontrollmitteilungen der Banken oder auch durch den Ankauf von so genannten Steuer-CDs geschehen.
Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, muss der Beschuldigte mit umfangreichen Prüfungen und ggfs. auch Durchsuchungen rechnen. In diesen Fällen sollte sofort rechtliche Unterstützung gesucht werden. So sollte beispielswiese bei Durchsuchungen der Privat- oder Geschäftsräume unbedingt ein Rechtsanwalt anwesend sein, der dafür sorgt, dass die Rechte des Beschuldigten nicht verletzt werden und auch im weiteren Verfahren die Interessen des Verdächtigen vertritt. Möglicherweise kann eine strafbefreiende Selbstanzeige noch einen Ausweg bieten.
Bei Steuerhinterziehung drohen hohe Geldstrafen und ggfs. auch Freiheitsstrafen. In schweren Fällen können bis zu zehn Jahre Gefängnis verhängt werden. Der Bundesgerichtshof geht bereits bei einer Hinterziehungssumme von 100.000 Euro von einem besonders schweren Fall aus. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, Freiheitsstrafen zur Bewährung auszusetzen. Auch eine Steuerverkürzung kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Die sicherste Variante sich erst gar nicht dem Verdacht der Steuerhinterziehung auszusetzen, ist bei jeder geplanten Unternehmung erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzu zu ziehen und die steuerrechtliche Relevanz überprüfen zu lassen.
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Datum: 06.10.2014 - 10:55 Uhr
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