Sanierungsobjekte: Viel Zeit für die Baufinanzierung einplanen
ID: 1118822
eines gut erhaltenen Altbaus verspricht ein besonderes Wohngefühl und
ist oftmals eine lohnende Investition. Käufer können von
umfangreichen Fördermitteln und deutlich spürbaren Steuerentlastungen
profitieren. Dieser Umstand kann bei der Finanzierung für durchaus
positive Effekte sorgen, muss aber sehr individuell auf die Immobilie
abgestimmt werden.
Baufi24.de gibt einen Überblick über die wesentlichen
Besonderheiten bei Sanierungsobjekten.
Revitalisierung einer Bestandsimmobilie
Durch die steigende Grundstücksknappheit, gerade in den Metropolen
Deutschlands, liegt die Umgestaltung von Bürogebäuden zu hochwertigen
Wohnimmobilien bei Bauträgern voll im Trend. Der Kauf einer solchen
Sanierungsimmobilie wird von der KfW-Bank mit zinsgünstigen Darlehen
gefördert und aus Sicht der finanzierenden Bank mit dem Erwerb einer
Neubauimmobilie vom Bauträger gleichgestellt. Mit dem Kreditinstitut
sollte über eine lange bereitstellungsfreie Zeit von möglichst 12
Monaten oder mehr verhandelt werden. Denn verzögert sich der
Ratenabruf über die im Kreditvertrag vereinbarte Abruffrist, werden
Bereitstellungszinsen fällig.
Sanierungsbedürftiger Altbau
"Noch vor dem eigentlichen Erwerb eines sanierungsbedürftigen
Altbaus und erst recht vor der Kalkulation der Baufinanzierung sollte
ein Experte zu Rate gezogen werden.", empfiehlt Stephan Scharfenorth,
Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(http://www.baufi24.de/). Beim Kauf eines Altbaus fordern die
Kreditinstitute eine detaillierte Planung für die vorgesehenen
Renovierungs- und Sanierungsarbeiten. Jedoch finanzieren die Banken
den Sanierungsanteil meist nicht in vollem Umfang mit. Architekten
und Bausachverständige können realistisch den Wert eines Altbaus und
die notwendigen Sanierungskosten einschätzen, um späteren
Überraschungen bei der Finanzierung vorzubeugen.
Mit der richtigen Planung ein gutes Steuersparmodell
Wer eine Immobilie selbst nutzt und renoviert, hat den Vorteil,
dass er die entstandenen Kosten steuerlich geltend machen kann. So
können Eigentümer die Kosten für den Erhalt denkmalgeschützter
Objekte mit jährlich zehn Prozent steuersparend geltend machen.
Außerdem beteiligen sich die Bundesländer an Modernisierung und
Instandhaltung. Um in den Genuss steuerlicher Vergünstigungen für die
Sanierung eines Baudenkmals zu kommen, müssen sämtliche Maßnahmen im
Vorfeld sorgfältig mit der örtlichen Denkmalpflege abgestimmt werden.
Umfangreiche Verpflichtungen zum Erhalt
Altbausanierungen bergen auch Risiken, denn gefördert wird nur
Geschütztes und Schützenswertes. Absetzbar ist nicht alles, was
baurechtlich genehmigt ist. Die Kosten für Zu- und Anbauten oder
Maßnahmen im Garten trägt der Bauherr beispielsweise selbst. Zudem
müssen bei der Sanierung viele Richtlinien eingehalten werden, wie
die Beibehaltung historischer Treppen und Stuckdecken, Verwendung von
bestehenden Materialien (z.B. Holzfenster), Farbeigenschaften und
vieles mehr. Wer sich über diese Richtlinien hinwegsetzt, riskiert
den steuerlichen Vorteil und kann eventuelle Herstellungskosten nicht
geltend machen.
Für diese komplexe Thematik ist die Beratung durch Experten
unbedingt zu empfehlen, damit die Baufinanzierung optimal abgestimmt
werden kann und nicht aus dem Ruder läuft.
Über Baufi24
Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter
http://www.baufi24.de.
Unternehmenskontakt
Baufi24 GmbH
Stephan Scharfenorth
Friedrich-Ebert-Damm 111A
22047 Hamburg
Tel. +49 (0)40 284 09 53 10
eMail. scharfenorth@baufi24.de
Web. www.baufi24.de
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FeineWorte PR
Eva Marie Romstätter
Balanstr. 94
81541 München
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Datum: 08.10.2014 - 13:56 Uhr
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