Beratungsdokumentation bei der Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen
ID: 1119433
Das Institut für Transparenz (ITA) hat eine Studie zur Beratungsdokumentation für das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erstellt.
Wettbewerb
Dass Kunden erst nach Vertragsabschluss das Beratungsprotokoll erhalten, ist unter anderem durch den Wettbewerb begründet. Eine Aushändigung des Protokolls vor Vertragsabschluss würde insbesondere den Berufsstand der Versicherungsmakler stark unter Druck setzen. Diese sind verpflichtet, aus der Breite des Marktes zu beraten. Der Kunde würde also mit dem Beratungsprotokoll eine Auswahl konkreter, für ihn geeignete Versicherungsprodukte erhalten. Er könnte auf Grundlage des Protokolls also eine der Versicherungen online oder zum Nettotarif abschließen. Nettotarife sind Tarife der Versicherungsgesellschaften ohne Vertriebskostenanteil. Alternativ könnte er die Versicherung bei einem anderen Versicherungsvermittler abschließen und diesem einen Anteil an der Courtage bzw. Provision abhandeln. Schließlich muss keine Beratungsleistung mehr erbracht werden. Den Schaden hat der Versicherungsmakler, der die Beratungsleistung erbracht hat. Er hat umsonst gearbeitet.
Bürokratie
Vermittler von Versicherungen erhalten nur bei Abschluss eine Courtage bzw. eine Provision. Die Anfertigung von Protokollen aller Verkaufsgespräche wäre eine zusätzliche bürokratische Belastung für die Vermittler. Hierfür würde aber keine Vergütung erfolgen.
Standardisierung
Eine Standardisierung der Beratungsprotokolle im Sinne einer gesetzlichen Formatvorlage ist nicht sinnvoll. Ein Qualitätszuwachs wäre damit nicht zu erreichen, weil Standards nicht der Vielfalt individueller Beratungsgespräche gerecht werden können. Die ITA-Studie zeigt, dass Dokumentationen im Versicherungsbereich in punkto Verständlichkeit deutlich besser abschneiden als im Bankenbereich. Das spricht eine klare Sprache. Der Wettbewerb um bessere Dokumentationen funktioniert.
Brancheninitiative
Die im BDWi organisierten Vermittler-Verbände engagieren sich gemeinsam mit Wissenschaftlern und Verbraucherschützern im Rahmen der Fortbildungs-Initiative "gut beraten", um die Beratung zu verbessern. Auf der Website www.beratungsprozesse.de werden auch der Öffentlichkeit die Unterlagen des Arbeitskreises Beratungsprozesse mit Vorschlägen zur Beratung und zur Dokumentation zur Verfügung gestellt.
Fernabsatz
Die Verfasser der ITA-Studie weisen darauf hin, dass im Fernabsatz keine Beratungs- und Dokumentationspflichten existieren. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Offline- und Onlinewelt unterschiedlich behandelt werden. Verbraucherschutzstandards haben Auswirkungen auf den Wettbewerb. Diesen Widerspruch konnte der Gesetzgeber nicht auflösen. Vielleicht gelingt das in Zukunft?
Fazit
Am Ende entscheidet immer der Kunde. Die Produkte müssen stimmen, die Beratungsdienstleistung muss auch stimmen. Ein Bestandteil dieser Dienstleistung ist die Dokumentation. Damit ist die Dokumentation ein Baustein im Wettbewerb der Anbieter um die qualitativ beste Beratung.
Grundsätzlich ist es wichtig, sich immer wieder vor Augen zu führen, dass die Anzahl der Fehlberatungen im Versicherungsbereich äußerst gering ist. Beim Versicherungsombudsmann sind im Jahr 2013 gerade einmal 363 Eingaben zu Versicherungsvermittlern eingegangen - und das bei 460 Millionen laufenden Versicherungsverträgen.
Zum Text auf der BDWi-Website:
http://www.bdwi-online.de/schwerpunkt/zur-kenntnis/in-der-debatte/article/beratungsdokumentation-bei-der-vermittlung-von-versicherungen-und-finanzdienstleistungen-1/
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin
Datum: 09.10.2014 - 13:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1119433
Anzahl Zeichen: 4123
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ralf-Michael Löttgen
Stadt:
Berlin
Telefon: 49302888070
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 306 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Beratungsdokumentation bei der Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Reform muss ? entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ? bis Mitte 2016 stehen. Während einige Bundesländer zu dem Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium bereits leise Zustimmung signalisiert haben, kam nicht nur von der Wirtschaft, sondern auch aus Bayern und dem grün-ro
Erbschaftsteuer ? eine Frage der Gerechtigkeit? ...
Sehr geehrte Leser, während auf dem politischen Parkett über die Auswirkungen der Erbschaftsteuer auf die Einnahmeseite der öffentlichen Haushalte, die Erhebungsbürokratie und die Belastungen für die Wirtschaft diskutiert wird, geht es am Stammtisch meistens um Gerechtigkeit. Ist es gere
Verstöße gegen den Mindestlohn ? Altenpflege in Privathaushalten ...
Mit der Einführung der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Pflegestärkungsgesetz sind zusätzliche Anreize zur Beschäftigung von Betreuungskräften direkt in Privathaushalten entstanden. Diese Kräfte geben sich als Selbstständige aus oder werden als Mitarbeiter von Agent
Weitere Mitteilungen von Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Kredite online - Alternative im Internet ...
Nicht wenige Menschen gehen zur Bank um sich einen Kredit zu holen. Für gewöhnlich muss erst geprüft werden, ob dies für das Kreditinstitut bedenkenlos möglich ist und der Interessent sich dafür eignet. Doch mittlerweile besteht auch die Alternative im Internet einen Kredit zu organisieren. Da
Volle Ladung: Siewert&Kau erweitert Portfolio um Highend-Speichermedien von Lexar® ...
Siewert & Kau, der Spezialist für IT-Distribution und Logistikdienstleistungen, Siewert & Kau, hat mit der Micron Europe Ltd. / Consumer Product Group eine Vertriebspartnerschaft für deren preisgekrönte Speichermarke Lexar® geschlossen. Damit rundet der Bergheimer Distributor ab sofort
Bezahlung mobil ? neue Fachlektüre zum bargeldlosen Bezahlen ...
Auf Basis einer Diplomarbeit und der in diesem Rahmen durchgeführten Stichprobe untersuchen Stefan Mosig und Co-Autor Matthias Sommer, Experten in Sachen Zahlungsverkehr, Mobile Payment und Marketing, die Gründe, warum sich in Deutschland das mobile Bezahlen am stationären Point of Sale - im Gege
Alabama Graphite führt geophysikalische Bodenvermessungen über seinen Graphitprojekten in Alabama (USA) durch ...
Alabama Graphite führt geophysikalische Bodenvermessungen über seinen Graphitprojekten in Alabama (USA) durch Vancouver, BC / 9. Oktober 2014 - Alabama Graphite Corp. (Alabama Graphite oder das Unternehmen) (TSX-V:ALP) (OTCQX:ABGPF) (FRANKFURT: 1AG WKN: A1J35M) (ISIN# CA01029310




