CFB Fonds 165 - OLG Hamm spricht Anleger Schadenersatz zu
Das Gericht stützt sein Urteil darauf, dass die Commerzbank AG den Anleger nicht zutreffend über die an sie fließenden Rückvergütungen (Vertriebsprovisionen) aufgeklärt hat. Die durch das Landgericht durchgeführte Beweisaufnahme hatte ergeben, dass der klagende Bankkunde lediglich darüber informiert worden sei, dass das Agio von 5 % an die Bank fließen würde. Dass diese darüber hinaus noch Zahlungen erhalten hat, was unstreitig ist, war nicht Gegenstand des Beratungsgesprächs. Damit war in den Augen des Gerichts die Angabe über die Rückvergütung weder vollständig, noch richtig, was die Schadenersatzpflicht der Commerzbank AG begründet.
Da sich das Beweisergebnis mit jenem zahlreicher Beweisaufnahmen deckt, in denen Bankberater für die Zeit bis 2008 bestätigen, dass sie bei der Beratung zu geschlossenen Fonds, wenn überhaupt, dann lediglich über das Agio aufgeklärt haben wollen, bestehen für Anleger des CFB Fonds 165 ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Euro Alsace Paris KG gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG gerichtlich durchzusetzen.
> Mehr Informationen zum CFB-Fonds 165: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-165-fachanwaelte-helfen-immobilienfonds-anlegern.html
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co
Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter https://nittel.co , http://schiffsfonds-anleger.de und http://anwaltshaftung.de
Datum: 10.10.2014 - 14:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1120045
Anzahl Zeichen: 2406
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 914 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"CFB Fonds 165 - OLG Hamm spricht Anleger Schadenersatz zu"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).