Informationen zum Umgang der deutschen Flughäfen mit Ebola

Informationen zum Umgang der deutschen Flughäfen mit Ebola

ID: 1120176
(ots) - Detaillierte Notfallpläne und entsprechende
medizinische Kapazitäten stehen bereit. Flughäfen in Deutschland
lehnen bei Einreisenden aus Ebola-Krisenregionen eine Messung der
Körpertemperatur ab.

Dazu erklärte Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des
Flughafenverbandes ADV: "Aus gutem Grund empfehlen derzeit weder das
Robert-Koch-Institut noch die Weltgesundheitsorganisation das so
genannte Thermoscreening. Der Aufwand bei der Umsetzung der
massenhaften Temperaturmessung an einreisenden Passagieren ist extrem
hoch. Dabei haben die Erfahrungen mit SARS gezeigt, dass der Nutzen
dieser Maßnahme sehr zweifelhaft ist, da theoretisch schon die
Einnahme eines einfachen fiebersenkenden Arzneimittels genügt, um
einen erkrankten Passagier für die Temperaturkontrolle unauffällig zu
machen. Auch aufgrund der Inkubationszeit von 21 Tagen ist die
Chance, einen mit Ebola infizierten Passagier mittels Thermoscreening
zu entdecken, extrem gering. In diesem Zeitraum zeigen die
Betroffenen nach Auskunft von Medizinern keine Symptome. Entscheidend
ist daher die Umsetzung geeigneter Maßnahmen in den
Ebola-Krisenregionen, also bevor ein möglicherweise infizierter
Passagier überhaupt in ein Flugzeug einsteigen kann".

Die deutschen Flughäfen sind für den Umgang mit
Ebola-Verdachtsfällen gleichwohl gut vorbereitet. Die Internationalen
Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sehen
für Deutschland fünf Flughäfen vor, die zum Schutz der öffentlichen
Gesundheit so genannte Kernkapazitäten vorhalten müssen. Im Falle der
Ankunft eines Passagierflugzeuges, das einen Ebolaverdachtsfall an
Bord hat, würde die betreffende Maschine zu einem dieser Flughäfen
umgeleitet. In Deutschland zählen dazu Hamburg, Düsseldorf,
Frankfurt, München und zukünftig Berlin (BER). Grundsätzlich sind die


Gesundheitsbehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig für die
Umsetzung der Maßnahmen. Notfallpläne für den Umgang mit gefährlichen
Infektionen auf deutschen Flughäfen existieren auch bereits seit
Jahren und haben sich in der Vergangenheit bewährt, so etwa 2003 bei
SARS, 2006 bei einem Fall von Lassafieber oder 2009 im Zuge der
Ausbreitung der Schweinegrippe. Grundlage für die kontinuierliche
Weiterentwicklung dieser Notfallpläne sind Erkenntnisse und
Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation.

In der Praxis sähe das dann wie folgt aus: Sollte an Bord ein
Passagier mit entsprechenden Symptomen auffallen, würde der Pilot
dies über die Flugsicherung melden. Das Flugzeug würde dann auf einer
Sonderposition geparkt, damit speziell geschultes medizinisches
Personal an Bord gehen kann. Der betreffende Passagier würde dann
nach dem so genannten "Frankfurter Modell" mit einem roten Punkt
markiert und mit einem Spezialfahrzeug direkt in eine
Sonderisolierstation gebracht. Fluggäste, die näheren Kontakt mit dem
möglicherweise erkrankten Passagier hatten, würden einen gelben Punkt
erhalten und nach dem Ermessen der zuständigen Mediziner
gegebenenfalls unter Quarantäne gestellt. Alle anderen Passagiere
würden den Status "grün" erhalten, mit detailliertem
Informationsmaterial versorgt und könnten anschließend nach Hause
gehen. Auf dem Vorfeld des Flughafens würden dann gelbe und grüne
Busse bereitstehen, um die Menschen in unterschiedliche Räume auf dem
Flughafengelände zu bringen. Dabei würde sichergestellt, dass sie auf
dem Flughafen nicht miteinander und nicht mit anderen Passagieren in
Kontakt kämen.



Pressekontakt:
Björn Potulski
Pressesprecher
Politik, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.:030/310118-52
Mobil:0173/3972584
potulski@adv.aero

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Datum: 10.10.2014 - 18:24 Uhr
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