Volksbegehren Nichtraucherschutz

Volksbegehren Nichtraucherschutz

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Volksbegehren Nichtraucherschutz



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Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz!" wird zugelassen

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat die Prüfung des am 17. Juli 2009 eingereichten Antrags auf Zulassung eines Volksbegehrens "Für echten Nichtraucherschutz!" abgeschlossen und dem Zulassungsantrag stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wird im Bayerischen Staatsanzeiger am 28. August 2009 bekannt gegeben werden.

In der Bekanntmachung ist die zweiwöchige Eintragungsfrist zu bestimmen; sie wird

am Donnerstag, dem 19. November 2009 beginnen und am Mittwoch, dem 2. Dezember 2009 enden.

Das Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten (circa 930.000) unterstützt wird. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen.


Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de

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Datum: 21.08.2009 - 05:05 Uhr
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