NOZ: Nachricht zu Karmann-Prozess
ID: 1120971
Bundesgerichtshof
Insolvenzverwalter und Gesellschafter beanspruchen 160 Millionen
Euro - Parallel Verfahren vor Bundesfinanzhof
Osnabrück. Ein Streit um eine Steuerrückerstattung in Höhe von 160
Millionen Euro verzögert den Abschluss des Insolvenzverfahrens des
pleitegegangenen Osnabrücker Autobauers Karmann. Wie die "Neue
Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) berichtet, will am Mittwoch der
Bundesgerichtshof darüber entscheiden, wem das Geld zusteht: den
Karmann-Gesellschaftern oder dem Insolvenzverwalter Ottmar Hermann,
der rund 7000 Gläubiger vertritt. Die Verhandlung soll um 9 Uhr vor
dem 12. Zivilsenat beginnen, bestätigte eine Gerichtssprecherin.
Sowohl das Landgericht Osnabrück als auch das Oberlandesgericht in
Oldenburg in zweiter Instanz entschieden zu Gunsten des
Insolvenzverwalters Ottmar Hermann. Beide Parteien hatten gegen das
Oldenburger Urteil Rechtsmittel eingelegt, weswegen sich jetzt der
BGH mit dem Fall befasst.
Parallel zu dem Zivilverfahren streiten sich die Gesellschafter
mit dem Finanzamt Osnabrück, das sie in Ausfallhaftung für den
pleitegegangenen Autobauer nehmen will. Laut NOZ entschied das
Finanzgericht Hannover jetzt in erster Instanz zu Gunsten der
Gesellschafter und wies die Steuer-Nachforderung als nicht rechtens
zurück. Gegen das Urteil vom 30. Juni seien allerdings Rechtsmittel
eingelegt worden, weswegen nun der Bundesfinanzhof entscheiden muss.
Aktenzeichen BGH: 12 ZR 111/12
Urteil Finanzgericht Hannover:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsn
dprod.psml?printview=true&doc.id=STRE201475202&st=null&showdoccase=1&
paramfromHL=true
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Datum: 14.10.2014 - 05:00 Uhr
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