Bundesregierung setzt Koalitionsvertrag um: Umsetzungsvorschlag für Zugangsvorausetzungen für Haus- und Immobilienverwalter noch in diesem Jahr
ID: 1121638
Spitzenverband der deutschen Immobilienverwalter für
Zugangsvoraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit ein. Mit Erfolg!
Nach dem im aktuellen Koalitionsvertrag Mindestanforderungen und
Versicherungspflichten für Immobilienverwalter festgeschrieben sind,
wurde jetzt offiziell bekannt, dass die Bundesregierung noch in
diesem Jahr einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorlegen wird,
wahrscheinlich bis Ende November. Die Ankündigung erfolgte im Rahmen
des immobilienwirtschaftlichen Dialoges des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Die Federführung
obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, da die
Zugangsvoraussetzungen in der Gewerbeordnung implementiert werden,
was eng mit dem BMUB an dieser Stelle zusammenarbeitet.
Als sicher gelten die Einführung eines Fach- und
Sachkundenachweises sowie die
Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung. Weitere
Versicherungspflichten wie eine Betriebshaftpflicht und eine
Vertrauensschadenversicherung werden geprüft.
"Wir begrüßen die Ankündigung, dass die Bundesregierung bald einen
konkreten Vorschlag präsentieren wird. Gleichzeitig plädieren wir
weiterhin dafür, an den drei genannten Versicherungen festzuhalten,
da diese dem Verbraucher neben einer ausreichenden Qualifikation des
Verwalters einen höchstmöglichen Schutz gewähren", so DDIV-Präsident
Wolfgang D. Heckeler.
Die Bundesregierung erkennt damit an, dass sie den Schutz von
Vermögen und die Altersversorge bei den Besitzern von mehr als 9
Millionen Eigentumswohnungen ernst nimmt.
In dem Expertengespräch, an dem auch die Berichterstatter aller
Bundestagsfraktionen teilnahmen, wurde auch wiederholt deutlich, dass
Wohnungseigentümergemeinschaften bei den Themen energetische
Sanierung und altersgerechter Umbau weit hinter den Erwartungen der
Bundesregierung und hinter den Anforderungen der Energiewende im
Gebäudebereich zurückliegen. Der DDIV sprach sich daher erneut
dezidiert für eine Sondervergütung bei derartigen Umsetzungsprozessen
aus: "Der Verwalter initiiert derartige oft sehr langwierige Prozesse
in den Gemeinschaften. Will die Bundesregierung signifikant die
Sanierungsrate erhöhen, muss sie Anreize auch für den Verwalter
schaffen.", so DDIV-Präsident Heckeler.
Über den DDIV:
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. ist der
Berufsverband der treuhänderisch tätigen Immobilienverwalter in
Deutschland. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden spricht der
Spitzenverband für über 1.800 Mitgliedsunternehmen. Diese verwalten
rund 3,8 Millionen Wohnungen mit einem Wert von 450 Milliarden Euro,
davon allein 2,5 Millionen Eigentumswohnungen. Der DDIV wirbt für
einen wirksamen Verbraucherschutz, fordert einheitliche
Berufszugangsregelungen und tritt ein für eine Professionalisierung
des Tätigkeitsfeldes.
Pressekontakt:
Stephanie Benusch
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Datum: 15.10.2014 - 09:16 Uhr
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