Safety first - für mehr Sicherheit auf Veranstaltungen sorgen

Safety first - für mehr Sicherheit auf Veranstaltungen sorgen

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(firmenpresse) - In Duisburg klagt die Staatsanwaltschaft derzeit zehn Menschen wegen des Loveparade-Unglücks an, darunter sechs Vertreter der Duisburger Stadtverwaltung sowie vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent. Bei der Loveparade am 24.Juli 2010 waren 21 Menschen getötet und mehr als 500 verletzt worden.
Wie es zu dem Unglück kommen konnte, wird derzeit noch ermittelt. Bei der Erstellung und Prüfung des Sicherheitskonzeptes hätte den Veranstaltern und Genehmigungsbehörden allerdings bereits auffallen müssen, dass die Zu- und Abgänge zum Gelände für so viele Besucher nicht geeignet sind.

Bevor das Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung erstellt werden kann, muss mittels einer Gefahrenanalyse die Veranstaltung, das Publikum und die Schutzziele definiert und mögliche Gefahren bestimmt werden. Anschließend erfolgt die Ermittlung der erforderlichen operativen Bedarfe zur Gefahrenabwehr. In einem vollständigen Sicherheitskonzept sind - je nach individueller Gefahrenbewertung - auch die Einsatzkräfte des Sicherheitsdienstes, des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes einzuplanen.

Wann in der Praxis auf das sogenannte Einsatz-Führungs-System (EFS) zurückgegriffen werden sollte, praktische Veranstaltertipps und viele weiterführende Informationen zu allen Bereichen einer öffentlichen Veranstaltung können im Praxishandbuch der Forum Verlag Herkert GmbH "Öffentliche Veranstaltungen - Praxisratgeber für Genehmigungsbehörden, Sicherheitsverantwortliche und Veranstalter" nachgeschlagen werden.

Der praxisorientierte Aufbau bietet Rechtssicherheit und verrät, wie man sich bei öffentlichen Veranstaltungen wirksam gegen Schadensersatzansprüche, Klagen und Betriebsverbote schützen kann. Schritt für Schritt wird der Weg vom Antragsverfahren über die Genehmigung bis hin zur Veranstaltung erläutert. Für sämtliche Bereiche stehen direkt einsetzbare Mustervorlagen, Checklisten sowie Rechtsverordnungen auf dem Kunden-Portal zur Verfügung.



Weitere Informationen finden Sie unter: Praxisratgeber Öffentliche Veranstaltungen (http://www.forum-verlag.com/oeffentliche-verwaltung/ordnungsrecht/oeffentliche-veranstaltungen-praxisratgeber-fuer-genehmigungsbehoerden-sicherheitsverantwortliche-und-veranstalter.html) Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 15.10.2014 - 12:40 Uhr
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