Anwälte plädieren für Annullierung der EU-Sanktionen gegen Arkady Rotenberg
ID: 1123377
- Die Gründe des Europäischen Rates werden als vage und "offenkundig
fehlerhaft" erachtet
Die gesetzlichen Vertreter des russischen Geschäftsmannes Arkady
Rotenberg haben beim EU-Gerichtshof einen Antrag auf Absetzung der
einschränkenden Massnahmen eingereicht, die der Europäische Rat Herrn
Mr. Rotenberg aufgrund der Lage in der Ukraine auferlegt hatte. Der
Antrag macht geltend, dass der Rat keine ausreichenden Beweise
vorgelegt habe, die das Einfrieren von Vermögenswerten oder das
Verhängen von Reisebeschränkungen für Herrn Rotenberg rechtfertigen
würden.
Der von dem führenden britischen Rechtsbeistand Lord Pannick QC
von Blackstone Chambers verfasste Antrag erklärt:
"Das Ausmass der Rufschädigung und der schwerwiegenden Schäden für
Herrn Rotenbergs Geschäftsaktivitäten und Privatleben aufgrund seiner
Einbeziehung in die einschränkenden Massnahmen ist enorm." Weiterhin
steht in dem Antrag: "Das Einfrieren seiner Vermögenswerte und
wirtschaftlichen Ressourcen schiesst weit über jedes legitime Ziel
hinaus."
Rotenbergs Anwälte machen folgende Einwände geltend:
Der Rat der Europäischen Union habe keine ausreichenden Beweise
zur Rechtfertigung des Einfrierens und der Reisebeschränkungen
vorgelegt. Trotz mehrerer Schreiben an den Europäischen Rat sei Herrn
Rotenberg noch nicht erläutert worden, welche der angeblichen
Sanktionskriterien auf ihn zutreffen würden. In dem Antrag steht
weiter: "Solange die Kriterien nicht klar sind, ist die Verteidigung
nicht in der Lage, sinnhaft auf den Fall zu antworten, und das
Gericht kann nicht wirksam Recht sprechen."
Der Rat habe "vage und unspezifische" Argumente für die
Einbeziehung von Arkady Rotenberg in die einschränkenden Massnahmen
angeführt. Der Rat habe zum Beispiel seine Behauptung, dass Herr
Rotenberg "sein Vermögen während der Amtszeit von Präsident Putin
aufgebaut habe", nicht klar dargelegt. In Frage gestellt werden der
Zeitraum, auf den sich der Rat bezieht, die Geldbeträge, die
angeblich erworben wurden, und dass eine belegbare Verbindung
zwischen Herrn Rotenberg und Präsident Putin besteht.
Der Rat der Europäischen Union habe sich in wesentlichem Umfang
auf "nachweislich faktisch falsche" Materialien gestützt. Der Rat
behaupte fälschlicherweise, dass Herr Rotenberg durch seine
angebliche Beteiligung an Giprotransmost, einem mit einer
Durchführbarkeitsstudie zum Bau einer Brücke zwischen Russland und
der Krim beauftragten Unternehmen, von der Annektierung der Krim
profitiert habe. Arkady Rotenberg hat den Rat bereits darüber in
Kenntnis gesetzt, dass er keine Anteile an Giprotranosmost hält;
somit ist eine mehrheitliche Beteiligung ausgeschlossen.
Als weitere Gegenargumente werden der Bruch von
Datenschutzgrundsätzen seitens des Rates sowie fehlende Wahrung der
Rechte des Antragstellers auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz
angeführt. Arkady Rotenberg sei nie über seine Aufnahme in die Liste
sanktionierter Einzelpersonen informiert worden und ihm seien keine
Beweise zur Untermauerung der Entscheidung des Rates vorgelegt
worden.
Die Verfasser des Antrags sind Lord Pannick QC von Blackstone
Chamber, früheres Mitglied des Verfassungsausschusses des Oberhauses
(2009-2013) und laut Aussage von Times Law 100 (2012) einer der
einflussreichsten britischen Rechtsanwälte, und Maya Lester von Brick
Court Chambers in London, die der A-Liste des Generalstaatsanwaltes
(Attorney General's A panel) und der A-Liste der Anwälte für
Vermögensfragen im Bereich Völkerrecht (Public International Law A
Panel of Treasury Counsel) angehört.
Redaktionelle Hinweise:
Der Antrag auf Annullierung gemäss Artikel 263 AEUV zielt auf die
Annullierung des Ratsbeschlusses 2014/508/CFSP und der
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 826/2014 (zur Änderung von Beschluss
2014/145/CFSP und Verordnung (EU) Nr. 269/2014) ab, soweit diese
Massnahmen sich auf Arkady Romanovich Rotenberg beziehen.
Arkady Rotenberg wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) No
826/2014 vom 30. Juli 2014 in Anhang I der Verordnung (EU) Nr.
269/2014 vom 17. März 2014 sowie durch den Ratsbeschluss
2014/508/CFSP vom 30. Juli 2014 in den Anhang des Beschlusses
2014/145/CFSP vom 17. März 2014 aufgenommen.
Die Verhängung der Restriktionen gegen Arkady Rotenberg wurde wie
folgt begründet:
"Herr Rotenberg ist ein langjähriger Bekannter von Präsident Putin
und sein ehemaliger Judo-Trainingspartner. Er hat sein Vermögen
während der Amtszeit von Präsident Putin aufgebaut. Er wurde von
russischen Entscheidungsträgern bei der Vergabe wichtiger Aufträge
seitens des russischen Staates oder staatlicher Unternehmen
bevorzugt. Seine Unternehmen erhielten insbesondere den Zuschlag für
mehrere sehr lukrative Aufträge im Rahmen der Vorbereitungen zu den
Olympischen Spielen von Sotschi. Er ist Grossaktionär von
Giprotransmost, einem Unternehmen, das von einem russischen
Staatsunternehmen einen öffentlichen Auftrag für eine
Durchführbarkeitsstudie für den Bau einer Brücke zwischen Russland
und der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim erhalten
hat, wodurch deren Aufnahme in die Russische Föderation
vorangetrieben und somit die territoriale Integrität der Ukraine
weiter untergraben wird."
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Datum: 18.10.2014 - 14:13 Uhr
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