Zum Volksbegehren "Nein zu Studiengebühren in Bayern" @ Gegen-Studiengebuehren-in-Bayern.

Zum Volksbegehren "Nein zu Studiengebühren in Bayern" @ Gegen-Studiengebuehren-in-Bayern.de!

ID: 1124209

Die Seite Gegen-Studiengebuehren-in-Bayern.de informiert zum Volksbegehren "Nein zu Studiengebühren in Bayern"!



(firmenpresse) - Gegen-Studiengebuehren-in-Bayern.de Inhaltsverzeichnis:

a) Gegen Studiengebühren in Bayern - die Initiatoren des Volksbegehren "Nein zu Studiengebühren in Bayern"

b) Gegen Studiengebühren in Bayern - Antrag und Zulassung beim Volksbegehren "Nein zu Studiengebühren in Bayern"

c) Gegen Studiengebühren in Bayern - die Behandlung des Volksbegehrens "Nein zu Studiengebühren in Bayern" im Landtag

Initiatoren des Volksbegehren "Nein zu Studiengebühren in Bayern":

Das Volksbegehren "Nein zu Studiengebühren in Bayern" wurde von den Freien Wählern Bayern initiiert.

Unterstützt wurde es außerdem von den Landesverbänden der SPD und Grünen, den beiden anderen Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag, sowie der Parteien Die Linke, der Piratenpartei, der ÖDP, dem DGB Bayern, dem Bayerischen Jugendring (BJR), der Landes-ASten-Konferenz, weiteren Schüler-, Lehrer-, Eltern-, Studierenden- und Jugendverbänden sowie den Gewerkschaften ver.di, IG Metall und GEW.

Volksbegehren gegen Studiengebühren in Bayern - Antrag und Zulassung:

Das Volksbegehren wurde am 12. Juni 2012 beim Bayerischen Staatsministerium des Innern beantragt. Die Prüfung des Innenministeriums ergab zwar, dass mit 27.048 Unterschriften die notwendige Anzahl von 25.000 Unterzeichnern erreicht wurde, das Volksbegehren aber trotzdem nicht zulässig sei, da nach Art. 73 der bayerischen Verfassung Volksbegehren über den Staatshaushalt ausgeschlossen sind.

Dem Landeswahlgesetz entsptrechend wurde der Antrag nun zur Entscheidung dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt.

Am 22. Oktober 2012 entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof, dass das Volksbegehren zulässig sei, da die Studiengebühren nicht dem Staatshaushalt, sondern den Körperschaftshaushalten der Hochschulen zuzurechnen seien, und daher Art. 73 BV dem Volksbegehren nicht entgegenstehe. Schließlich wurde am 12. November 2012 die Zulassung des Volksbegehrens vom Innenministerium bekanntgemacht. Daraufhin unterstützten auch die bayerischen Piraten, die bereits vor den Freien Wählern eine Initiative für ein Volksbegehren gegen die bayerischen Studiengebühren gestartet hatten, dieses Volksbegehren.



Behandlung des Volksbegehrens "Nein zu Studiengebühren in Bayern" im Landtag:

Landtagsabstimmung: Ende Februar 2013 einigten sich CSU und FDP darauf, die Abstimmung im Landtag über die Studiengebühren freizugeben. Zuvor hatte es in der Koalition heftigen Streit gegeben, da sich die CSU nach dem Erreichen des Quorums des Volksbegehrens entgegen dem Koalitionsvertrag entschlossen hatte, die Studiengebühren abschaffen zu wollen.

Abstimmungsergebnis: Am 24. April 2013 stimmte der Bayerische Landtag dem Gesetzesentwurf des Volksbegehrens mit den Stimmen von CSU, SPD, Grüne und den Freien Wählern zu. Die FDP stimmte dagegen. Dentsprechend wurden die Studiengebühren in Bayern zum Wintersemester 2013/2014 abgeschafft.

Konsequenz: Das Volksbegehren "Nein zu Studiengebühren in Bayern" ist damit das erste rechtsgültige Volksbegehren im Freistaat Bayern, das vom Landtag unverändert angenommen wurde und somit kein Volksentscheid erforderlich macht.

Linknachweis: http://www.gegen-studiengebuehren-in-bayern.de

Vertiefende Literatur:

Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Entscheidung vom 22. Oktober 2012, Aktenzeichen Vf. 57-IX-12

Bayerischer Landtag (maximilianeum-online): Landtag beschließt Abschaffung der Studiengebühren Mitteilung vom 24. April 2013

Linkhinweis: http://www.parteien-news.de

Zitiert zu den Themen "Volksbegehren, Studiengebühren, Bayern" aus der Internet-Enzyklopädie Wikipedia @ Wikipedia.org
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Datum: 21.10.2014 - 10:50 Uhr
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