Sturmschäden – Welche Versicherungen zahlen?
Der Ex-Hurrikan Gonzalo fegte in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch über Deutschland. Spitzenböen von über 100 km/h und Starkregen sorgten für schwere Sturmschäden an Häusern, Fahrzeuge wurden durch abgerissene Äste und umgestürzte Bäume beschädigt. Die Höhe der Sturmschäden konnte von den Versicherungen noch nicht beziffert werden.
Eine Frage, die der Experte der GVI regelmäßig nach einem Unwetter beantworten muss ist, welche Versicherungen die Regulierung der Sturmschäden übernimmt. Die Gebäude- und Hausratversicherung übernimmt Sturmschäden, z. B. bei Schäden an Solaranlagen, Wintergärten und Fenstern. Dringt in Folge eines Sturmes Regenwasser ins Gebäude und beschädigt den Hausrat, greift die Hausratversicherung. Hagelschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt“, erläutert Jürgen Buck.
Wichtig für den Versicherungsschutz bei Sturmschäden ist, dass An- und Umbauten an einer Immobilie den Versicherungen vorab gemeldet werden. „Wurde ein Wohnhaus nachträglich mit einer Photovoltaikanlage aufgerüstet, ist es wichtig, eine bestehende Gebäudeversicherung auf einen möglich Einschluss des Risikos zu überprüfen“, rät Jürgen Buck.
Viele Hausbesitzer sind überrascht, dass ihre Versicherungen keine Absicherung bei eindringendem Regenwasser durch Starkregen übernehmen. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn die wichtige Elementarversicherung zusätzlich in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung mit vereinbart ist.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Sturmschäden und Versicherung“ und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 22.10.2014 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1124768
Anzahl Zeichen: 2259
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: (0 71 31) 91 33 2-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 645 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sturmschäden – Welche Versicherungen zahlen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
26.06.2025. In den ersten Bundesländern beginnen am Wochenende die Sommerferien. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder
Eine Geldanlage für Kinder – Aufbau eines Rücklagenkontos meist sinnvoll ...
31.08.2023. Nach Geburt, Schul- oder zu Ausbildungsbeginn eines Kindes beschäftigen sich viele Eltern oder Großeltern gerne mit dem Thema Vermögensaufbau für die Kinder (z.B. Aufbau von Rücklagen für Studium, Ausbildung, Altersvorsorge, etc.) und suchen vernünftige Lösungen. Die Verbrauchero
Trotz derzeitigem Börsenhoch sollten die Anleger auf Risikotoleranz achten ...
29.08.2023. Nach den seit Jahresbeginn gestiegenen Kursen an den Börsen herrscht bei vielen Anlegern Optimismus. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger dennoch nicht blind Aktien zu kaufen, sondern beim Kauf immer seine Risikotoleranz und seine Risikotragf
Weitere Mitteilungen von GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Proven Oil Canada (POC) – Vorgehen gegen Gesellschaft und/oder Anlageberater? ...
München, 21.10.2014 – Wie die Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, sind die Anleger der POC Beteiligungsgesellschaften nach wie vor verunsichert hinsichtlich der Frage, wie es mit den POC Fonds weitergehen soll. Denn es ist nicht absehbar, wie sich die wirtschaftliche Situation bei den POC Gesellsch
FlexLife Capital AG – CLLB Rechtsanwälte erstreitet erstes Urteil für geschädigte Verkäufer ...
München, 17.10.2014 – Wie die Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, liegt nun das erste Urteil gegen die FlexLife Capital AG vor, in dem dem geschädigten Verkäufer Schadensersatz in Höhe des Rückkaufswerts der verkauften Lebensversicherung zugesprochen wird. Hintergrund der Entscheidung ist, d
Top-Kanzlei Ciper & Coll, die Anwälte für Medizin- und Arzthaftungsrecht, bundesweit: ...
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im
Mediatorverband Baden-Württemberg ...
Was in den USA heute schon völlig etabliert ist, erreicht nun in zunehmendem Maße auch uns: Alternative Konfliktlösungsmethoden (ADR ? Alternative Dispute Resolution). Auseinandersetzungen begleiten leider unser ganzes Leben, privat wie beruflich. Sehr häufig verfügen wir über eine ausreichend




