Geschäftsführung haftet bei Daten-Missbrauch
ID: 112525
Auch kleine Unternehmen mit sensiblen Daten brauchen Datenschutzbeauftragte
Wer selbst jedoch Adresshändler ist oder einem anderen Berufszweig angehört, der besonders sensible Daten verwaltet, muss sich schon als Einmann-Firma nach einem Experten umzusehen. Ansonsten können Bußgelder bis zu 25.000 Euro fällig werden. Verstöße gegen das Datenschutzgesetz können mit 150.000 Euro, in besonders krassen Fällen sogar mit bis zu 250.000 Euro zu Buche schlagen. (Quelle: MittelstandsWiki)
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Bereitgestellt von Benutzer: KathrinJannot
Datum: 24.08.2009 - 13:40 Uhr
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Wirtschaft (allg.)
Meldungsart: Unternehmensinformation
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Freigabedatum: 24.08.2009
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