Kurzarbeitergeld auch für die Zeitarbeitsbranche
ID: 1126750
SPD-Arbeitsminister Guntram Schneider (NRW) unterstützt gesetzliche Neuregelung

(PresseBox) - "Die Erfahrung aus der letzten Wirtschaftskrise im Jahr 2008 zeigt, dass Kurzarbeitergeld vor allem auch für die Zeitarbeitsbranche ein sinnvolles Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen ist", freuten sich Sven Kramer, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender, und iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz über die Zusage des NRW-Arbeitsministers Guntram Schneider, sich bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 26./27. November in Mainz für das Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeit einzusetzen. Guntram Schneider betonte, er wolle sich für eine entsprechende Bundesratsinitiative starkmachen - derzeit existiert keine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeitsbranche. Der Minister indes beruft sich auf eine Studie der TU Dortmund, die deutlich macht, dass insbesondere im produzierenden Sektor Instrumente wie Kurzarbeit, Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitkorridore einen Anteil an der raschen Erholung nach der Krise hatten. "Die Studie belegt, dass es sinnvoll ist, eine Verlängerung der Kurzarbeiterregelung in Zukunft auch für einzelne Branchen zuzulassen, die sich einer krisenhaften Sonderkonjunktur befinden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, diese Regelung auch auf Zeitarbeitsunternehmen auszuweiten", unterstrich Schneider. In der Wirtschaftskrise 2008/2009 wurde nicht zuletzt auch auf die Initiative des iGZ hin erstmals KuG für die Zeitarbeitsbranche angeboten - 24.000 Zeitarbeitskräfte behielten dank Kurzarbeitergeld ihren Arbeitsplatz. "Dadurch war es der Zeitarbeitsbranche außerdem möglich, mit dem Anziehen der Konjunktur sofort auf die wieder steigenden Arbeitskräftenachfrage zu reagieren", nannte Kramer einen weiteren Vorteil des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeitsbranche. Nun gelte es, diesen positiven Ergebnissen ein festes Fundament zu geben, "so dass wir künftig gut gewappnet sind", appellierte Kramer für eine gesetzliche Realisierung des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeitsbranche.
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 27.10.2014 - 11:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1126750
Anzahl Zeichen: 2074
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Münster
Kategorie:
Bildung & Beruf
Diese Pressemitteilung wurde bisher 338 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kurzarbeitergeld auch für die Zeitarbeitsbranche"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Anlässlich ihrer Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung „Jetzt in den Job: Integration in Arbeit lohnt sich!“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit, von kommunalen Spitzenverbänden, Unternehmen, Spitzenverbänden der Wirtschaft und Gewerkschaften erk
Inflationsausgleichsprämie für Zeitarbeitskräfte in der M+E-Industrie ...
Vollzeitbeschäftigte Zeitarbeitnehmer erhalten für Zeiten des Einsatzes in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie zusätzlich zum Arbeitslohn eine gemäß § 3 Nr. 11c EStG steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 2.300 Euro. Darauf einigten sich jetzt die Ve
Bundesarbeitsgericht bestätigt Gesamtschutz in der Zeitarbeitsbranche ...
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 31. Mai in Erfurt (Az. 5 AZR 143/19) entschieden, dass der Gesamtschutz für Zeitarbeitskräfte in Deutschland gewährleistet ist und die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Dazu äußert sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Bundesarbeitgeb
Weitere Mitteilungen von iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Saarkonjunktur: Kaum noch Wachstumsimpulse ...
Die Konjunktur im Saarland bleibt trotz der Konjunkturschwäche in einigen Ländern der Währungsunion und der geopolitischen Krisen relativ robust. Zwar ist der IHK-Lageindikator im Oktober gegenüber dem Vormonat um 3,9 Punkte auf 29,8 Zähler gefallen, doch haben sich die Aussichten für die kom
Erste Beratung nur für unauffällige Ärzte ...
Die zum 1. Januar 2012 eingeführte Reglung in § 106 Abs. 5e SGB V "Beratung vor Regress" greift nicht, wenn bereits schon zuvor Ärzte zu einem Regress herangezogen worden waren. Nach Ansicht der BSG-Richter gäbe es keinen völligen Neubeginn für alle Ärzte ab 2012. Die Regelung im Â
Diesen Samstag in München: Lampenfieber-Training mit Ex-Tatort-Kommissar Laszlo I. Kish am 1.11. – jetzt anmelden! ...
Der Countdown läuft: Am 1. November 2014 findet das Training „Abschied vom Lampenfieber“ des Schauspielers und Kommunikationstrainers Laszlo I. Kish in der Begabungsakademie, Kreuzstraße 8, 80331 München statt. Die Teilnehmer lernen die besten Tipps, Tricks und Techniken gegen Lampenfieber â
2. Möglichmachertag: Facility Manager werben um Studierende ...
Die in der Brancheninitiative ?FM ? Die Möglichmacher? zusammengeschlossenen Gebäudedienstleister machen?s möglich: Wer sich für den Alltag eines Facility Managers interessiert oder wer schon mit einem Praktikum oder gar dem Berufseinstieg im Facility-Management liebäugelt, kann am 6. November




