VW erteilt Freigabe für das PrintoLUX-Kennzeichnungsverfahren
Dokumentiert wird diese Freigabe in Richtlinien, die VW in der Regel zum Jahreswechsel aktualisiert. Darin frei gege-bene Kennzeichnungsverfahren sind jetzt Lasergravur, mechanische Gravur, Prägung und das PrintoLUX-Verfahren. Besagte Richtlinien sind für alle Unternehmen verbindlich, die Komponenten für den Karosseriebau an VW liefern und diese mit Kennzeichnungen versehen müssen.
Bei der Herstellung von Kabelschildern, Betriebsmittelschildern, Schildern für Schaltschränke und Verteilerkästen o-der Gefahrstoffschildern waren Siebdruck, Eloxalunterdruck und Gravur über Jahrzehnte dominant. Sie werden zu-nehmend vom PrintoLUX-Verfahren ersetzt.
So funktioniert PrintoLUX
Das Verfahren zur Herstellung von Kennzeichnungsschildern wird von industriellen Anwendern in mehrfacher Hin-sicht als überlegen gegenüber konventionellen Verfahren erfahren: Es erweist sich als hoch beständig und flexibel. Im Gegensatz zu den konventionellen Verfahren kann es mit unterschiedlichen Trägermaterialien eingesetzt werden (Metall, Kunststoff, Folien). Das Verfahren ist durch die einfache Handhabung und den Einsatz von Nutzenbogen wirtschaftlicher als Gravur und Lasergravur. Schließlich arbeitet PrintoLUX auch mit einfach transportierbaren Her-stellungssystemen und kann bei Montagen und Projekten direkt vor Ort eingesetzt werden, was bei Projektabnah-men zu schnellen Kennzeichnungsergänzungen und/oder Änderungen führt.
Verzögerungen durch das Warten auf neu bestellte Kennzeichnungen gehören damit der Vergangenheit an.
Das PrintoLUX-Verfahren hält die Tinte nicht physikalisch auf dem Trägermaterial fest (Adhäsion), sondern stellt eine chemische Verbindung (Kohäsion) zwischen Tinte und Trägermaterial her. Dieser Verfahrenskern sorgt so für die ho-he Beständigkeit. Die einfache Handhabung ermöglicht eine problemlose und zügige Implementierung in viele Pro-duktionsabläufe. Eine ausführliche Einweisung – auch online möglich -genügt.
Durch eine entsprechende Software lassen sich die gewünschten Formate, Druckbilder, Farben und Stückzahlen festlegen. Die Drucksysteme sind bedarfsgerecht von der mobilen Basis-Einheit bis zum großen System PrintoLUX®-FB-140-plus in mehreren Varianten erhältlich (derzeit maximale Druckfläche 320 x 540 mm).
Bei der Bereitstellung konfektionierter, unbedruckter Schilder folgt PrintoLUX® in jeder Hinsicht dem Bedarf der in-dustriellen Kennzeichnung. Von den unterschiedlichen Materialien und Materialstärken gibt es derzeit schon über 1.000 Formate auf Nutzenbogen, und dieses Angebot wird ständig ausgeweitet. All dies ist in dem aktuellen Kom-plettkatalog auf 312 Seiten verzeichnet.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die PrintoLUX®-Idee
PrintoLUX® hat ein Verfahren entwickelt und patentiert, mit dem PrintoLUX®-zertifizierte Materialien aus Metall und Kunststoff in industrie-tauglicher Beständigkeit aktuell im maximalen Format 320 mm x 540 mm bei einer Höhe von bis zu 500 mm digital bedruckt werden können. Das Verfahren ist weltweit einmalig und ersetzt bisherige Verfahren wie Siebdruck, Eloxalunterdruck, Gravieren, Lasern und Plotten in vielen Einsatzbereichen. Mit PrintoLUX® wird die Herstellung von Kennzeichnungen einfacher, flexibler, schneller und kostengünstiger.
Kontakt und Information:
PrintoLUX® GmbH
Hermann Oberhollenzer, Dipl.-Betr. (FH)
Geschäftsführer
Dürkheimer Straße 130
D-67227 Frankenthal
Telefon +49(0)6233/6000-902
Telefax +49(0)6233/6000-910
h.oberhollenzer(at)printolux.com
Datum: 27.10.2014 - 13:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1126764
Anzahl Zeichen: 3196
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christoph Jakob
Stadt:
Frankenthal
Telefon: +496201980570
Kategorie:
Industrie
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 489 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"VW erteilt Freigabe für das PrintoLUX-Kennzeichnungsverfahren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
PrintoLUX® GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).