Börsen-Zeitung: GDL vor Gericht, Kommentar zum Tarifeinheitsgesetz von Ulli Gericke

Börsen-Zeitung: GDL vor Gericht, Kommentar zum Tarifeinheitsgesetz von Ulli Gericke

ID: 1127651
(ots) - Nein, mit dem gestern von
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten Entwurf eines
Tarifeinheitsgesetzes werden die derzeitigen Streiks bei der
Deutschen Bahn und der Lufthansa nicht unterbunden. Nein, die
widerspenstigen Minigewerkschaften, angefangen bei der
Lokführergewerkschaft GDL über die Pilotenvereinigung Cockpit bis zur
Ärztegewerkschaft Marburger Bund, werden damit nicht verboten. Und
ebenfalls nein: Für die Lokführer oder Piloten verhandeln künftig
nicht andere Gewerkschaften als GDL oder Cockpit. Nein, das
Gesetzesvorhaben der schwarz-roten Koalition ändert nichts an der
heutigen, höchst unbefriedigenden Situation, in der hoch
spezialisierte Berufsgruppen das halbe Land in Geiselhaft nehmen
können.

Anderes zu erwarten wäre blauäugig, um nicht zu sagen:
verfassungswidrig. Denn das Recht auf Koalitionsfreiheit ist im
Grundgesetz garantiert. Entsprechend betont Nahles, "das Streikrecht
bleibt unangetastet". Mit ihrem Tarifeinheitsgesetz kann und will sie
lediglich erreichen, die bösen Folgen eines Urteils des
Bundesarbeitsgerichts zu lindern, das vor vier Jahren den bis dahin
gültigen Rechtsprechungsgrundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag"
kippte. Die GDL versucht seitdem, ihren Einfluss auszuweiten, indem
sie sich nicht nur wie seit 1867 für Lokführer, sondern auch für
Zugbegleiter und Restaurantkräfte zuständig fühlt. Diese
Berufsgruppen wurden bisher von der wesentlich größeren EVG,
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft vertreten. Bei solchermaßen
"Tarifkollisionen" soll künftig nur die Gewerkschaft über Löhne und
Arbeitsbedingungen verhandeln, die im Betrieb die meisten Mitglieder
zählt. Dass dies für Cockpit gilt und den Marburger Bund ist
offensichtlich - deren Position wird folglich nicht angerührt.

Die fragliche Betriebsmehrheit kann eine Definitionsfrage sein,


zumal ein Konzern wie die Deutsche Bahn über Hunderte von
eigenständigen Unternehmen verfügt. Es kann aber auch eine Frage von
Klugheit sein: Denn natürlich kann das Bahn-Management nicht im Ernst
wollen, die GDL über miese Tricks auszubooten - wohl wissend, dass
dies nur die Streikfront zusammenschweißt. Der Weg muss ein anderer
sein: Beide Gewerkschaften müssen sich über ihre Mitglieder - und
damit die jeweilige Tarifhoheit einigen. Gerichte müssen im
Zweifelsfall entscheiden, ob ein Arbeitskampf einer
Minderheitsgewerkschaft verhältnismäßig ist - und dies gegebenenfalls
verneinen. Womit das Gesetz nur mit Hilfe von Gerichten wirksam
werden kann - aber das war im Arbeitsrecht schon immer so.



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Datum: 28.10.2014 - 20:50 Uhr
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