Kuchenbasar nicht in Gefahr: EU-Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten nur für Unternehm

Kuchenbasar nicht in Gefahr: EU-Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten nur für Unternehmen

ID: 1127828
(ots) - Durch einige deutsche Medien schwirren derzeit
Gerüchte, dass aufgrund der EU-Lebensmittelinformationsverordnung,
die am 13. Dezember 2014 in Kraft tritt, Kuchenbasare in Schulen und
Kindergärten oder bei Wohltätigkeitsveranstaltungen in Gefahr wären.
Die "Gaga-Verordnung" würde dazu führen, dass für jeden angebotenen
Kuchen oder alle Schnittchen Inhaltsstoffe deklariert werden müssten.
Dazu stellt die Europäische Kommission klar: Das ist falsch.

In Punkt 15 der Verordnung (http://ots.de/8Gnzn) heißt es:

"Das Unionsrecht sollte nur für Unternehmen gelten, wobei der
Unternehmensbegriff eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und
einen gewissen Organisationsgrad voraussetzt. Tätigkeiten wie der
gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das
Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch
Privatpersonen z.B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf
Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene sollten nicht in den
Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen."

Dank der neuen Regeln, die vom Europäischen Parlament und den
EU-Staaten verabschiedet wurden, werden Verbraucher künftig besser
über solche Inhaltsstoffe von Lebensmitteln informiert sein, die
Allergien oder Unverträglichkeiten verursachen können (etwa Erdnüsse
oder Milch). Neue Bestimmungen gelten zudem für die Angaben über den
Nährwert von Lebensmitteln. Dank einer entsprechenden Kennzeichnung
werden die Verbraucher erkennen können, woher ihr Schweine-, Schaf-,
Ziegen- und Geflügelfleisch stammt - bisher gab es entsprechende
Regeln nur für Rindfleisch. Auch technisch hergestellte
Nanomaterialien müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden.

Diese Regeln gelten für verpackte wie nicht vorverpackte
Lebensmittel - aber eben nicht für den gelegentlichen Verkauf von


Lebensmitteln durch Privatpersonen z.B. bei
Wohltätigkeitsveranstaltungen wie einem Kuchenbasar im Kindergarten.

Für die korrekte Anwendung der EU-Regeln zur Kennzeichnung von
Lebensmitteln sind die EU-Staaten zuständig.

Mehr Informationen zur Lebensmittelinformationsverordnung hier
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-11-481_de.htm?locale=en.



Pressekontakt:
Europäische Kommission -Vertretung in Deutschland
Pressestelle
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Datum: 29.10.2014 - 10:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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