Kölner Stadt-Anzeiger: Oppenheim-Spitze soll lange hinter Gitter - Matthias Graf von Krockow& C

Kölner Stadt-Anzeiger: Oppenheim-Spitze soll lange hinter Gitter - Matthias Graf von Krockow& Co. drohen laut Staatsanwaltschaft bis zu 4,5 Jahre Haft - Bewährungsstrafe für Josef Esch im Gespräch

ID: 1127911
(ots) - Die Staatsanwaltschaft Köln will den Großteil der
ehemaligen Führung der Privatbank Sal. Oppenheim langjährig hinter
Gitter bringen. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" in seiner
Online-Ausgabe (www.ksta.de). Im Strafprozess gegen vier ehemalige
Manager der Bank und den Troisdorfer Immobilienunternehmer Josef Esch
hat sich die Anklage am Mittwoch erstmals über das Strafmaß geäußert.
Demnach muss Matthias Graf von Krockow mit einer Freiheitsstrafe von
vier bis viereinhalb Jahren rechnen, Friedrich Carl Janssen mit
dreieinhalb bis vier Jahren. Auch Christopher von Oppenheim hätte
eine Strafe zu erwarten (drei bis dreieinhalb Jahre), die nicht mehr
zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Lediglich Dieter Pfundt (15 bis
21 Monate) und der Troisdorfer Immobilienunternehmer Josef Esch
könnten mit Bewährungsstrafen davonkommen (sechs Monate bis ein
Jahr). Bisher sind in dem Prozess, der im Juni 2013 begann, zwei von
fünf Tatkomplexe verhandelt worden, die die Staatsanwaltschaft
inzwischen für weitgehend abgeschlossen hält. Dabei geht es um ein
Immobiliengeschäft an der Bockenheimer Landstraße in Frankfurt, bei
der dem Bankhaus ein Schaden von 76 Millionen Euro entstanden sein
soll, und die Pleite des Handelskonzerns Arcandor im Frühsommer 2009,
die Europas einstmals größte Privatbank die Unabhängigkeit kostete.
Drei weitere Beweisaufnahmen stehen noch an: der Verstoß gegen das
Kreditwesengesetz sowie die Immobilienprojekte der Bank an der
Oppenheimstraße und der Marienburger Straße in Köln. Die Anwälte der
Angeklagten reagierten überrascht auf den Vorstoß der
Staatsanwaltschaft. Zuletzt sei seinem Mandanten Christopher von
Oppenheim von der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe in
Aussicht gestellt worden, sagte dessen Anwalt Klaus Volk. Dass die
Staatsanwaltschaft jetzt von einer Verdoppelung des Strafmaßes


ausgehe, sei nicht nachvollziehbar. Franz Salditt, Verteidiger des
Bankers Friedrich Carl Janssen, hatte bereits signalisiert, sein
Mandant habe kein Interesse an einer Abkürzung des Verfahrens.



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Datum: 29.10.2014 - 11:55 Uhr
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