Kinder nicht als Boten in die Apotheke schicken
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Apotheke schicken. Das Gesetz verbietet Apothekern zwar nicht
grundsätzlich, Arzneimittel an Kinder und Jugendliche abzugeben.
Gegen den Botendienst spricht jedoch einiges: Auch vermeintlich
"harmlose" rezeptfreie Medikamente können bei falscher Anwendung der
Gesundheit schaden oder werden von Jugendlichen absichtlich
missbräuchlich verwendet. "Wie soll ein Apotheker einen erwachsenen
Patienten beraten, wenn er mit einem Kind spricht? Kinder können
beispielsweise Einnahmehinweise nicht verstehen und deshalb auch
nicht ausrichten", sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der
Bundesapothekerkammer. Wenn der Apotheker Fragen zu anderen
Medikamenten des Patienten hat, beispielsweise um mögliche
Wechselwirkungen zu beurteilen, kann ein Kind diese vermutlich nicht
beantworten.
Ein anderer Aspekt ist das Missbrauchsrisiko von Medikamenten.
Einzelne rezeptfreie Medikamente, z.B. gegen Husten oder
Schlafstörungen, werden von einzelnen Jugendlichen teilweise in hoher
Dosierung eingenommen, um Rauschzustände zu erzeugen. Im Internet
kursieren entsprechende Anleitungen zum Missbrauch. Benkert: "Die
Apotheker fragen bei der Abgabe mehrerer Packungen besonders
Jugendliche nach dem Verwendungszweck. Da schwindeln Jugendliche
mitunter und erzählen von ihren vielen kranken Geschwistern. Aber die
Nachfrage des Apothekers ist keine Schikane, sondern trägt dazu bei,
Missbrauch zu verhindern." Besteht der Verdacht auf Missbrauch, geben
Apotheker keine Medikamente ab.
Grundsätzlich geben Apotheker Kindern und Jugendlichen Medikamente
nur unter großem Vorbehalt mit. Besser ist es, wenn Erwachsene die
Medikamente selbst abholen oder einen Erwachsenen um den Botengang
bitten. Wer auf sich allein gestellt, bettlägerig oder gehbehindert
ist, kann in der Apotheke anrufen und einen Botendienst bestellen: Im
Einzelfall bringt die Apotheke dringend benötigte Medikamente
umgehend bis an die Haustür.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, Fax -133,
presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
Fax -133, u.sellerberg@abda.de
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Datum: 30.10.2014 - 12:36 Uhr
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