Gebühren für Gaststättengründer sehr unterschiedlich

Gebühren für Gaststättengründer sehr unterschiedlich

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(firmenpresse) - Bis zu 15.000 Euro müssen Existenzgründer an Verwaltungsgebühren zahlen, wenn Sie in Berlin eine Großraumdisko eröffnen. In Saarbrücken werden hierfür nur rund 200 Euro fällig. Dies ergab eine Analyse der startothek-Redaktion aus dem Hause Wolters Kluwer.

Die höchsten Gebühren zahlen angehende Wirte für die Gaststättenerlaubnis bzw. -konzession. Je nach Größe und Art des Gaststättenbetriebs sind hierfür Gebühren in Höhe von 30 - 14.725,20 Euro zu berappen. So wird für die Konzession eines kleinen Imbissbetriebs in Friedrichshafen 30 Euro verlangt, während in Berlin für eine Großraumdisko 14.725,20 Euro fällig wird.

In 7 Bundesländern wurde die Gaststättenerlaubnis abgeschafft und durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Die Gebühren für diese Anzeige fallen - im Gegensatz zur Gaststättenerlaubnis - eher niedrig aus und liegen zwischen 45 - 600 Euro.

Neben den Erlaubnis- bzw. Anzeigegebühren verlangen die Kommunen aber noch weitere Gebühren. So muss ein Gaststättengründer je nach Kommune zwischen 0 und 47 Euro für die Gewerbeanmeldung zahlen. Des Weiteren benötigt er für die Gewerbeanmeldung noch diverse Unterlagen, wie z. B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Unterrichtungsnachweis für das Gaststättengewerbe. Die Kosten hierfür summieren sich auf ca. 100 Euro.

Existenzgründern, die sich für ihr Gründungsvorhaben über die fälligen Verwaltungsgebühren informieren möchten, hilft die startothek. Unter www.startothek.de können sie ihr konkretes Gründungsvorhaben online eingeben und erhalten ein umfangreiches Beratungsergebnis von einem startothek-Berater in ihrer Nähe. Dieses Beratungsergebnis enthält für alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern auch detaillierte Angaben zu den kommunalen Gebühren.

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Datum: 31.10.2014 - 12:40 Uhr
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