Kündigung Kfz-Versicherungen – Hunderte Euro sparen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Der übliche Stichtag ist der 30. November. Dieser fällt dieses Jahr auf einen Sonntag. Theoretisch würde ein Eingang der Kündigung bei dem Kfz-Versicherer am Montag, dem 1. Dezember noch ausreichend sein. „Aber Achtung, es zählt das Eingangsdatum beim Kfz-Versicherer und nicht der Poststempel“, warnt Jürgen Buck. „Dennoch, es ist besser beim Eingangsdatum kein Risiko einzugehen und die Kündigung rechtzeitig abzuschicken“, empfiehlt der Fachmann. In den vergangenen Jahren haben viele Kfz-Versicherer für Neukunden Preise angeboten, die unter denen für ihre Bestandskunden lagen, führt Jürgen Buck weiter aus.
Vor einer Kündigung der bestehenden Kfz-Versicherung rät der Experte zu einer genauen Prüfung der Angebote der diversen Kfz-Versicherungen. „Rabatte durch Werkstattbindung kann sich bei einem Schadensfall als gefährliche Falle herausstellen. Achten Sie beispielsweise bei der Wildschadenklausel auf den Einschluss von Tieren aller Art oder auf den Einschluss von Schäden durch Marderbiss“, empfiehlt Jürgen Buck. Auch vermeidlich bestehende preiswerte Kfz-Versicherungen sollten verglichen werden.
Weitere Informationen zum Thema „Kfz-Versicherung - Tipps für Kostensenkung und Wechsel“ und einen Online-Vergleichsrechner finden Wechselwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
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Datum: 04.11.2014 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 04.11.2014
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