Zerbrochenes Geschirr, zerkratztes Parkett: Umzugsschäden sofort melden

Zerbrochenes Geschirr, zerkratztes Parkett: Umzugsschäden sofort melden

ID: 1131876

R+V-Infocenter: Für verdeckte Schäden gilt eine Frist von 14 Tagen - Umzugsunternehmen haften nur eingeschränkt



Das Infocenter der R+V Versicherung rät: Hab und Gut nach dem Umzug sofort auf Schädenüberprüfen.Das Infocenter der R+V Versicherung rät: Hab und Gut nach dem Umzug sofort auf Schädenüberprüfen.

(firmenpresse) - Wiesbaden, 6. November 2014. Ein neuer Job, eine größere Wohnung: Mehr als dreieinhalb Millionen Deutsche ziehen jedes Jahr in eine neue Stadt um - und viele greifen dabei auf die Hilfe von Firmen zurück. Doch auch ein geübter Möbelpacker lässt einmal eine Kiste mit Porzellan fallen oder zerkratzt das Parkett. "Solche Schäden sind meist über das Umzugsunternehmen versichert. Allerdings muss der Betroffene sie sofort melden", sagt Andreas Huber, Logistik-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Wichtig zu wissen: Der Geschädigte bekommt grundsätzlich nur den Zeitwert ersetzt.

Wenn Umzugsgut verloren oder kaputt geht, haftet in der Regel das Umzugsunternehmen. "Das gilt jedoch nicht, wenn der Kunde die Sachen selbst unzureichend eingepackt hat", so R+V-Experte Huber. Auch für Edelsteine, Geld und Urkunden muss der Unternehmer nicht geradestehen - ebenso wenig wie für lebende Tiere oder Pflanzen.

Hab und Gut auf Schäden überprüfen
Obwohl es direkt nach dem Umzug schwerfällt: Andreas Huber vom R+V-Infocenter rät, das Hab und Gut sofort nach dem Transport auf Schäden zu untersuchen. "Wenn Schäden äußerlich gut erkennbar sind oder gar ein Stück fehlt, hat der Kunde nur bis zum nächsten Tag Zeit. Dann muss er den Schaden melden, schriftlich, per Email oder Fax." Bei äußerlich nicht erkennbaren Beschädigungen gilt eine Frist von 14 Tagen - beispielsweise wenn eine verpackte Vase einen Sprung hat, der Karton von außen aber nicht beschädigt ist. Danach erlöschen die Schadenersatzansprüche, der Kunde bleibt auf seinen Kosten sitzen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Fallen Verluste oder Beschädigungen schon beim Hereintragen auf, am besten gleich auf dem Arbeitsschein notieren.
- Besonders wertvolle Gegenstände vom Umzugsunternehmer einpacken lassen - dann haftet dieser. Alternativ können die Umziehenden sie im eigenen Auto transportieren.
- Für Erinnerungsstücke und Fotos, die nur einen emotionalen Wert haben, gibt es keinen oder nur einen geringen finanziellen Ersatz. Deshalb kann es sinnvoll sein, solche Gegenstände im eigenen Auto zu transportieren.


- Die Umzugsunternehmen haften lediglich für den (oft nur noch geringen) Zeitwert des Umzugsguts. Wer den Neuwert ersetzt haben möchte, muss eine zusätzliche Versicherung abschließen.


Mehr unter http://ao-url.de/5a9fe2

www.infocenter.ruv.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die \"Ängste der Deutschen\" ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Schaberweg 23
65189 Bad Homburg
brigitte.roemstedt(at)ruv.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Ihr Spezialist für Briefhüllen und Versandverpackungen Komfortables Wohnen auf einer Ebene
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.11.2014 - 14:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1131876
Anzahl Zeichen: 2564

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitte Römstedt
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 06 11 / 533 - 46 56

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 333 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zerbrochenes Geschirr, zerkratztes Parkett: Umzugsschäden sofort melden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Infocenter der R+V Versicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall ...

Wiesbaden, 3. September 2025. Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick ...

Akku leer: Gefahren beim Laden von E-Bikes ...

Wiesbaden, 25. August 2025. E-Bike-Akkus wieder aufladen: In den eigenen vier Wänden ist das kein Problem. Anders sieht es in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder am Arbeitsplatz aus. Dort ist eine Erlaubnis notwendig. Darauf macht das Infocenter ...

Wohnung: Noch Gast oder schon Untermieter? ...

Wiesbaden, 18. August 2025. Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen - grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, ändert sich die rechtliche Lage. Dann muss der Vermieter eingebunden wer ...

Alle Meldungen von Infocenter der R+V Versicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z