Schulterblick: Toten Winkelüberwinden / TÜV Rheinland: Verkehrsbeobachtung durch Spiegel nicht ausreichend / Toter Winkel schluckt Hindernisse / Beim Abbiegen auf Fußgänger und Radler achten
ID: 1132215
Fahrstreifenwechsel und Öffnen der Wagentür: Nur der ausgeprägte
Schulterblick bringt Autofahrern absolute Sicherheit. "Den
rückwärtigen Verkehr allein durch Rück- und Seitenspiegel zu
beobachten reicht nicht aus, um Kollisionen zu verhindern", erklärt
Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Denn
mitunter befinden sich andere Verkehrsteilnehmer im so genannten
toten Winkel, den selbst moderne asphärisch geteilte Spiegel nicht
vollkommen ausgleichen können. Es bleibt immer ein Restbereich übrig,
in dem sich andere Verkehrsteilnehmer "verstecken".
Kopf möglichst weit nach hinten drehen
Wer rechts abbiegt, muss den Kopf möglichst weit nach hinten
drehen, um Fußgänger und Fahrradfahrer, die parallel zur Fahrbahn
unterwegs sind, rechtzeitig erkennen zu können. Denn Kraftfahrer
müssen hier notfalls anhalten und Vorrang gewähren. "Gerade wenn
Fahrradwege auf dem Bürgersteig verlaufen, ist der Schulterblick
besonders wichtig", betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Auch beim
Einparken gilt: stets nach hinten schauen, um abzuklären, ob sich
Personen, spielende Kinder oder Hindernisse hinter dem Fahrzeug
befinden.
K.o.-Kriterium bei der Führerscheinprüfung
Übrigens: Führerscheinbewerber, die es bei der praktischen Prüfung
versäumen, über die Schulter zu schauen - etwa beim Anfahren oder
Spurwechsel, haben schlechte Karten. "Denn mangelnde
Verkehrsbeobachtung ist ein absolutes K.o.-Kriterium und bedeutet
unweigerlich nicht bestanden", unterstreicht Sander.
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Datum: 07.11.2014 - 10:00 Uhr
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