Novel Food: Neue Regelungen im Anmarsch: Für Stevia vielleicht bald Land in Sicht
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Novel Food: Neue Regelungen im Anmarsch: Für Stevia vielleicht bald Land in Sicht
Für Stevia zum Beispiel gelten daher noch die alten Bestimmungen. Das südamerikanische Kraut beschäftigt seit Jahren die Gemüter: 300 Mal so süß wie Zucker schmeckt der Extrakt aus den Blättern. Im Gegensatz zu Zucker hat er aber weder Nährwert, noch fördert er Karies. Was Stevia-Freunde gerne als Vorteil gegenüber synthetischen Süßstoffen sehen, ist gleichzeitig das Problem: seine natürliche Herkunft. Naturprodukte können sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein, ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit lässt sich daher oft nicht eindeutig feststellen. Und was nicht eindeutig sicher ist, darf nicht auf den Markt. So auch bei Stevia. Ein erster Zulassungsantrag scheiterte im Jahr 2000, ein zweiter liegt der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zur wissenschaftlichen Bewertung vor. Die Schweiz gab im Jahr 2008 grünes Licht für Stevia. Allerdings auch nur bedingt: Das Gesundheitsamt erteilte Einzelgenehmigungen für drei Erfrischungsgetränke, die mit Stevia-Extrakten gesüßt sind. In Kräutertees darf außerdem bis zu zwei Prozent Stevia-Kraut enthalten sein. Der Verkauf von reinem Stevia-Kraut ist in der Schweiz wie hierzulande verboten. Ob die Schweizer Bewertung die Europäische Kommission beeinflusst und von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Stevia überzeugt, bleibt abzuwarten. Klar ist hingegen, Stevia darf zurzeit auf dem europäischen Markt als Lebensmittel weder beworben noch vertrieben werden.
aid, Dr. Christina Rempe
Weitere Informationen: Lesen Sie mehr zum Thema Novel Food, Stevia Co. in der Rubrik Verbraucherschutz unter www.was-wir-essen.de/verbraucher/novel_food.php
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Datum: 26.08.2009 - 15:34 Uhr
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