Steuerhinterziehung: Längere Verjährungsfristen bei Schwarzgeld außerhalb der EU ? Selbstanzeige

Steuerhinterziehung: Längere Verjährungsfristen bei Schwarzgeld außerhalb der EU ? Selbstanzeige

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Steuerhinterziehung: Längere Verjährungsfristen bei Schwarzgeld außerhalb der EU?Selbstanzeige



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Das geplante Gesetz zur Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird voraussichtlich noch vor Weihnachten verabschiedet. Dann würde die Selbstanzeige ab 2015 teurer und schwieriger.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Eckpunkte des Gesetzesentwurfs sehen vor, dass eine Selbstanzeige nur noch dann völlig strafbefreiend wirkt, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge fällig, die je nach der Summe der hinterzogenen Steuern bis zu 20 Prozent betragen können. Darüber hinaus wird der Berichtigungszeitraum von fünf auf zehn Jahre verlängert.

Über einen weiteren, bisher weniger bekannten Punkt der geplanten Verschärfung berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 7. November online: Demnach soll die strafrechtliche Verjährungsfrist für Schwarzgeld, das auf ausländischen Konten außerhalb der EU vor dem deutschen Fiskus verborgen wurde, verlängert werden. Die Verjährungsfrist soll in diesen Fällen erst dann beginnen, wenn das Finanzamt von dem Fall erfahren hat. Eine Obergrenze soll bei zehn Jahren liegen. Betroffen soll nur Schwarzgeld sein, das sich auf Konten außerhalb der EU oder in Staaten, die sich nicht dem automatischen Informationsaustausch anschließen, befindet.

Eine Selbstanzeige wird zwar ab 2015 voraussichtlich schwieriger und teurer, bietet aber immer noch den Weg, um sich vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu schützen. Dies gelingt aber nur, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, vollständig und fehlerfrei ist. Da die Komplexität einer Selbstanzeige für den Laien kaum zu durchschauen ist, sollte sie nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Kleine Fehler sind schnell passiert und können schon ausreichen, dass die Selbstanzeige ihre Wirkung verfehlt. Dann droht trotz Selbstanzeige eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Hohe Geldstrafen oder Haftstrafen können die Folge sein.



Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie wissen, welche Angaben sie enthalten muss und können auch bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen behilflich sein.

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