Glitnir Bank Island - CLLB Rechtsanwälte vertreten deutsche Anleger auf der Gläubigerversammlung a

Glitnir Bank Island - CLLB Rechtsanwälte vertreten deutsche Anleger auf der Gläubigerversammlung am 17.12.2009 in Island

ID: 113385

Frist zur Anmeldung der Ansprüche europäischer Anleger endet am 26.11.2009



(firmenpresse) - Die in den zurückliegenden Monaten stark verunsicherten Anleger der Isländischen Glitnir Bank warten weiter vergeblich auf verbindliche Informationen über die von Ihnen investierten Gelder.

Die sich in massiven finanziellen Schwierigkeiten befindliche Glitnir Bank wird seit dem Zusammenbruch von der Isländischen Finanzaufsichtsbehörde verwaltet.

Mit Urteil des Bezirksgerichts Reykjavik wurde der Glitnir Bank nun ein weiterer Zahlungsaufschub bis zum 13.11.2009 gewährt.

Bereits am 12.05.2009 wurde seitens des Bezirksgerichts ein Liquidationsausschuss bestellt, der sich für die Dauer des Moratoriums mit den Forderungen gegen die Bank befassen wird.

„Im schlimmsten Fall müssen die Anleger mit einem Totalausfall Ihrer Anleiheforderungen rechnen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron weiter, der die von ihm vertretenen deutschen Anleger auch auf der nun anstehenden Gläubigerversammlung am 17.12.2009 in Island betreuen wird.

Auf dieser Gläubigerversammlung wird sich nun hoffentlich auch zeigen, welche weiteren Verbindlichkeiten der Bank bestehen und ob ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeitet wurde.

Sowohl die EU, als auch die Regierung in Island werden daher hoffentlich bemüht sein, die Schäden möglichst umfassend zu begrenzen. Die Regierungen Großbritanniens und der Niederlande haben sich in der Vergangenheit bereits für ihre Anleger stark gemacht.

Wichtig für sämtliche Anleger aus dem europäischen Raum ist die Anmeldefrist zum 26.11.2009.

Nach einem der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vorliegenden Schreiben werden im Rahmen des isländischen Moratoriums nur diejenigen Forderungen ausländischer Anleger berücksichtigt, die form- und fristgerecht bis zum 26.11.2009 bei der zuständigen Stelle angemeldet werden. Inhaltlich müssen sie den Anweisungen in Artikel 117 Abs. 2 und 3 des Gesetzes Nr. 21/1991 über Konkurs entsprechen.

CLLB Rechtsanwälte hat diese Anmeldungen für die von ihr vertretenen Anleger bereits erledigt, um keine Rechtsnachteile durch Fristablauf zu riskieren.



Es bleibt nun das Ergebnis der Gläubigerversammlung abzuwarten.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



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CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
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mail: kanzlei(at)cllb.de
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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 27.08.2009 - 08:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: István Cocron
Stadt:

München


Telefon: 089 552 999 50

Kategorie:

Finanzwesen


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.08.2009

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