Lausitzer Rundschau: Rentenversicherung hat 95 Prozent der verbesserten Mütterrenten abgearbeitet - keine Mehrbelastungen durch Rente mit 63
ID: 1134594
geltenden Rentenverbesserungen für Mütter liegt die Deutsche
Rentenversicherung nach Angaben ihres Präsidenten Axel Reimann voll
im Zeitplan. "Bis zum Jahresende sollen alle Mütter die laufende
Zahlung in der entsprechenden Höhe erhalten", sagte Reimann der
"Lausitzer Rundschau" (Donnerstag-Ausgabe). Komplett erledigt seien
bereits jetzt 95 Prozent aller Fälle. Insgesamt muss die
Rentenversicherung die Zuschläge für 9,5 Millionen Personen
berechnen. Zugleich stellte Reimann klar, dass die ebenfalls im
Rahmen des Rentenpakets beschlossene abschlagsfreie Rente mit 63
insgesamt keine höheren Belastungen für die Rentenkasse verursacht.
Es gehe hier um die zeitliche Verteilung der Rentenausgaben,
erläuterte Reimann. "Die Bundesregierung hatte für den Anfang etwas
geringere Kosten vorausgesagt und später etwas mehr, als es die
Rentenversicherung vermutete. Nun scheint sich unsere Annahme zu
bestätigen", sagte Reimann. Unabhängig davon sei man aber nach wie
vor der Auffassung, dass die abschlagsfreie Rente mit 63 über Steuern
finanziert werden sollte, weil der verbesserten Leistung keine
Beiträge gegenüber stünden.
Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau
Büro Berlin
Telefon: 030/226 20 230
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.11.2014 - 00:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1134594
Anzahl Zeichen: 1429
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin / Cottbus.
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 185 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lausitzer Rundschau: Rentenversicherung hat 95 Prozent der verbesserten Mütterrenten abgearbeitet - keine Mehrbelastungen durch Rente mit 63"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lausitzer Rundschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).